Wohnraumpolitik Basler Regierung konkretisiert Massnahmen zum Wohnschutz

dosp, sda

1.7.2021 - 13:06

Mieterinnen und Mieter von "bezahlbaren" Wohnungen in Basel sollen geschützt werden.
Mieterinnen und Mieter von "bezahlbaren" Wohnungen in Basel sollen geschützt werden.
Keystone

Mit einer Bewilligungspflicht für die Sanierung von Wohnhäusern und der Kontrolle von günstigen Mietzinsen hat die Basler Regierung die Mieterschutzmassnahmen im Wohnraumfördergesetz auf Verordnungsebene konkretisiert. Die zweite, weitergehende Wohnschutzinitiative des Mieterverbands lehnt sie ab.

Keystone-SDA, dosp, sda

Die neue Wohnraumschutzverordnung wird Anfang 2022 in Kraft treten, wie Regierungspräsident Beat Jans (SP) Donnerstag an einer Medienkonferenz sagte. Sie soll im Detail regeln, was im Grundsatz im revidierten Wohnraumfördergesetz verankert ist. Die vom Grossen Rat aufgrund einer Volksinitiative ausgearbeitete Gesetzesrevision ist in einer Referendumsabstimmung im November 2020 knapp angenommen worden.

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Leerwohnungsstand von unter 1,5 Prozent für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von Häusern mit «bezahlbaren Wohnungen» eine zusätzliche Bewilligungspflicht gekoppelt mit einer Mietzinskontrolle besteht. Ein Rückkehrrecht der Mieterschaft nach den Bauarbeiten und verstärkte Anreize zu Sanierungen im bewohnten Zustand sollen helfen, Massenkündigungen zu verhindern.

Als «bezahlbar» ist laut Gesetz die an der Zimmerzahl ausgerichtete «günstigere Hälfte aller Mietwohnungen» definiert. Die Verordnung legt für diese Wohnungen nun neu maximale Mietzinserhöhungen nach Umbau- und Sanierungsmassnahmen fest: Für eine Einzimmerwohnung sind das 109 Franken, für eine Wohnung mit fünf oder mehr Zimmern 279 Franken.

Dieser Mietzinsdeckel ist auf eine Kontrollfrist von fünf Jahren beschränkt – eine längere Frist lasse das Bundesrecht nicht zu.

Die Verordnung definiert aber auch eine Reihe von Ausnahmen: Überobligatorische energetische Sanierungen sollen über den Maximalaufschlag hinaus mit dem Mietzins verrechnet werden können. Dasselbe gilt auch bei Massnahmen für die Hindernisfreiheit, die Erdbebenertüchtigung, die Denkmalpflege und Grundrissanpassung.

Gratwanderung zwischen Schutz und Ökologie

Jans sprach von einer letztlich gelungenen Gratwanderung zwischen dem Mieterschutz und den ökologischen Zielen. «Wir wollen notwendige energetische Sanierungen nicht verunmöglichen.»

Die Regierung sieht mit ihrer Verordnung wichtige Inhalte der Initiative «Ja zu echten Wohnschutz» als erfüllt an. Jans bezeichnete die Verordnung entsprechend als eine Art indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die ausformulierte zweite Wohnschutzinitiative ist vom Basler Mieterinnen- und Mieterverband lanciert und eingereicht worden, weil er die vom Grossen Rat beschlossene Umsetzung der ersten Initiative als ungenügend empfand.

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, diese zweite Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie wird voraussichtlich Ende Jahr oder Anfang 2022 zur Abstimmung kommen.

Nicht zufrieden mit der Verordnung ist das Initiativkomitee. Sie weise «eklatante Lücken» auf und lasse nach wie vor «viel zu viele und zu hohe» Mietzinsaufschläge zu, heisst es in einer Medienmitteilung des Komitees. Erst die Initiative werde einen echten Wohnschutz bringen.