Grosser Rat BS Basler Regierung muss Karenzfrist für Alt-Regierungsräte prüfen

dosp, sda

26.4.2023 - 12:58

Alt-Regierungsrat Hans-Peter Wessels hat nach Auffassung des Basler Grossen Rats zu rasch nach seinem Rücktritt ein staatsnahes Amt übernommen (Archivbild).
Alt-Regierungsrat Hans-Peter Wessels hat nach Auffassung des Basler Grossen Rats zu rasch nach seinem Rücktritt ein staatsnahes Amt übernommen (Archivbild).
Keystone

Die Basler Regierung muss die Einführung einer Karenzfrist für die Mandatsübernahme von Alt-Regierungratsmitglieder prüfen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss des GAB überwiesen – allerdings lediglich in der unverbindlicheren Form eines Anzugs und nicht als zwingend umzusetzende Motion.

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Die Zweit-Überweisung des Vorstosses wurde mit 64 zu 26 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen. Mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis hatte der Rat zuvor die Umwandlung der Motion in einen Anzug abgesegnet.

Die Umwandlung geschah zum Unmut der Motionärin Heidi Mück vom GAB. Sie erwarte, dass die Regierung die Forderungen, die sie nicht mittragen wolle, nur ungenügend oder gar nicht umsetzen werde.

Regierungspräsident Beat Jans (SP) hatte sich grundsätzlich gegen das Ansinnen gestellt, ehemaligen Regierungsräten für eine gewisse Zeit die Übernahme eines staatlichen oder staatsnahen Amtes zu verwehren. Damit würden ausgerechnet diejenigen Personen ausgeschlossen, die sich mit den zu übernehmenden Aufgaben am Besten auskennen würden.

Ausserdem wies Jans darauf hin, dass weder der Bund noch sämtliche Kantone eine entsprechende Regelung kennen würden. Und schliesslich seien Alt-Regierungsratsmitglieder nach der durch den Grossen Rat eingeschränkten Ruhegehaltsregelungen auf Verdienste angewiesen.

Gefahr der Kumpanei

Die Befürworter der Motion, namentlich die Vertreterin und der Vertreter der Nicht-Regierungsfraktionen GAB und der SVP, sprachen die Gefahr der Kumpanei bei der Ämterverteilung an. Konkret angesprochen wurden die Alt-Regierungsräte Hans-Peter Wessels, Christoph Brutschin (beide SP) und Baschi Dürr (FDP), die sich alle drei mehr oder weniger nahtlos in Aufsichtsgremien von staatsnahen Gremien hätten wählen lassen oder auf ihren Sitzen verblieben seien.

Den Vorwurf, damit ein Berufsverbot auszusprechen, wollten sie nicht gelten lassen. Ämter in der Privatwirtschaft stünden ihnen ja nach wie vor offen. Ausserdem würde es sich nur um ein zeitlich befristetes Amtsübernahmeverbot handeln.

Wie lange die geforderte Karenzfrist dauern sollte, liess die Motion offen.