Die baselstädtische Regierung senkt Solarstrom-Vergütungen für neue Anlagen. Dazu hat sie am Dienstag einen Anhang zur Energiegesetz-Verordnung beschlossen. Für Eigentümer bestehender Anlagen gebe es keine Einbussen, teilte die Regierung mit.
Bisher waren im Stadtkanton die Vergütungen für dezentral ins Netz eingespiesenen Strom in einem einfachen Regierungsbeschluss von 1995 geregelt. Für Strom aus Solaranlagen sah dieser einen Spitzentarif von 31,6 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) vor sowie einen Hochtarif von 21,1 Rp./kWh und einen Referenzpreis von 23,0 Rp./kWh.
Neu sind die Vergütungsansätze nach Inbetriebnahmezeitpunkt und Leistung gestaffelt. Zum Beispiel erhält eine PV-Anlage von 2013 mit unter 100 Kilowatt (kW) Leistung neu 21,2 Rp./kWh, und seit Oktober 2017 erstellte kleine Anlagen erhalten neu 14,0 Rp./kWh.
Neuanlagen sollen zudem künftig nur noch 12 Jahre statt 20 bis 25 Jahre lang gefördert werden, wie im Amt für Umwelt und Energie zu erfahren war. Für bestehende Anlagen solle sich aus teils tieferen Tarifen und längerer Förderung ein Nullsummenspiel ergeben. - Auf die Kantonskasse haben die Änderungen keine Auswirkungen, da die Fördermittel aus der Energieabgabe stammen.
Gestrichen hat die Regierung ferner eine Regelung betreffend Herkunftsnachweise für erneuerbaren Strom in der Energieverordnung. Diese sei über das Energiegesetz hinaus gegangen, hiess es zur Begründung.
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