Grosser Rat BS Basler Regierung wartet noch auf Kontroll-Unterlagen zum KVA-Fall

SDA

14.10.2020 - 16:15

Der Kanton Basel-Stadt wartet noch immer auf eine formelle Meldung der Missstände auf der Baustelle der KVA Basel. (Archivbild)
Der Kanton Basel-Stadt wartet noch immer auf eine formelle Meldung der Missstände auf der Baustelle der KVA Basel. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Basler Wirtschafts- und Sozialdirektor Christoph Brutschin hat in einer Interpellationsantwort darauf hingewiesen, dass der Kanton beim kolportierten Lohndumping auf der Basler KVA-Baustelle noch keine Sanktionen aussprechen könne. Dafür wäre eine formelle Meldung der paritätischen Kommission notwendig, die aber noch nicht vorliege.

Brutschin sah sich in der Grossratsdebatte einmal mehr in der Pflicht, die faktische Zurückhaltung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartenemts (WSU) und insbesondere des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Fall des Lohndumpings auf der Baustelle der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zu rechtfertigen. Wiederholt wies er darauf hin, dass der Kanton erst tätig werden könne, wenn dieser formell über die Missstände in Kenntnis gesetzt worden sei.

Dies sei aber bislang noch nicht erfolgt, sagte er. Dass das AWA von der operativen Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) mit Sitz in Pratteln telefonisch und per Mail Informationen erhalten habe, reiche nicht aus. Hier handle es sich lediglich um Indizien und Hinweise. Mit der AMKB unterhalte der Kanton Basel-Stadt überdies keine Leistungsvereinbarung.

Das WSU benötige eine Meldung «in geeigneter Form» von der Paritätischen Kommission zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mitsamt den Kontrollunterlagen. Dies sei bislang noch nicht erfolgt, sagte Brutschin. Er wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die seiner Ansicht nach ungeeignete Aufgabenteilung hin, dass die Sozialpartner für Kontrollen, die Behörden wiederum für die Verhängung von Sanktionen zuständig seien.

IWB haben Pflichten erfüllt

Den öffentlich-rechtlichen Bauherrn Industrielle Werke Basel (IWB) nahm Brutschin in Schutz. Die IWB hätten ihre Pflichten jederzeit erfüllt und die Subunternehmer deutlich auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

Die IWB hätten nach Bekanntwerden der Missstände überdies die Einhaltung der Arbeitszeiten selber überprüft, was nicht ihre Aufgabe sei. Und sie hätten sich bereit erklärt, allenfalls selbst für finanziellen Ausgleich zugunsten der Arbeitnehmenden zu sorgen, sagte Brutschin.

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