Die Basler Regierung will in Folge der Coronavirus-Krise das Volumen für Kreditbürgschaften für Unternehmen von 50 auf 125 Millionen Franken aufstocken lassen. Hierfür beantragt sie dem Grossen Rat eine Teilrevision des Standortförderungsgesetzes.
Mit der Gesetzesrevision solle eine neue Rechtsgrundlage und eine finanziell erweiterte Kompetenz für das kantonale Bürgschaftswesen geschaffen werden, schreibt die Regierung in einem Communiqué vom Dienstag. Dafür müsse ein Grossratsbeschluss von 1975, der die Limite auf 50 Millionen Franken festlegte, aufgehoben werden.
Der neue Rahmen von 125 Millionen Franken solle helfen, nicht nur für die aktuelle, sondern auch für künftige Krisen gewappnet zu sein, heisst es weiter.
Innerhalb des Bürgschaftsprogramms sieht die Regierung ein Modul speziell zur Unterstützung von Technologie-Start-ups vor. Der Kanton will damit das am 22. April vom Bundesrat beschlossene Bürgschaftsprogramm zur Unterstützung von wissenschafts- und technologiebasierten Start-ups nutzen. Zum einen könne der Kanton sein finanzielles Risiko senken, zum andern sei es möglich, dort zu helfen, wo das Programm des Bundes nicht ausreichend greife.
Mehr Geld für Krisenfonds
Des Weiteren beantragt die Regierung dem Grossen Rat, eine ausserordentliche Äufnung des Krisenfonds um 40 Millionen und des Standortförderungsfonds um drei Millionen Franken zu bewilligen.
Die zusätzlichen Mittel für den Krisenfonds dienten der Finanzierung der kantonalen Erwerbsausfallentschädigungszahlungen an Selbstständigerwerbende und Kulturschaffende, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind. Zudem würden Ausbildungsbetriebe unterstützt, deren Lehrverhältnisse gefährdet seien.
Die zusätzlichen Mittel für den Standortförderungsfonds seien zur Aufstockung des Programms für Mietzinserleichterungen für junge Unternehmen «mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen» gedacht.
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