Die Kantonspolizei Basel-Stadt soll bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt mehr Handlungsspielraum erhalten. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat dazu eine Teilrevision des Polizeigesetzes.
Mit der Teilrevision soll der Begriff der häuslichen Gewalt breiter gefasst werden, wie es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag heisst. Die neue Definition beschränke sich nicht mehr nur auf Vorfälle zwischen mündigen Personen. Häusliche Gewalt betreffe nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, und sie könne ebenso in einer jugendlichen Paarbeziehung vorkommen.
Neu soll die Kantonspolizei zudem die Möglichkeit erhalten, einzelne Schutzmassnamen unabhängig voneinander und für verschiedene Betroffene zu verfügen. Wegweisungen, Rayon- oder Kontaktverbote sollen kumulativ angeordnet werden können, wie es weiter heisst.
Die Schutzmassnahmen sollen es den gefährdeten Personen ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu verbleiben. Zusätzlich zielen sie auf eine Beruhigung der Gewaltsituation. Sind Minderjährige bei häuslicher Gewalt involviert, soll die Polizei zudem grundsätzlich eine Meldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden sowie an den Kinder- und Jugenddienst machen.
Mehr Gewalt-Urheber ansprechen
Im Weiteren will die Regierung mit der Teilrevision die gesetzliche Grundlage schaffen, um Massnahmen aus dem 2016 gestarteten und bis Ende 2018 verlängerten Pilotprojekt "Erweiterte Gefährderansprache" unbefristet weiterzuführen. Dabei können Beratungsstellen auch in Fällen ohne Wegweisungen auf die Urheber von Gewalt zugehen.
Aufgrund des Pilotprojekts seien im Vergleich zur bisherigen Regelung im Polizeigesetz dreimal mehr Personen, die Gewalt in einer Paarbeziehung anwenden, telefonisch erreicht und fast viermal mehr Personen persönlich beraten worden. - Im Zuge der Revisionsarbeiten seien im Weiteren Präzisierungen am Gesetz vorgenommen worden.
Durch die Anpassungen am Gesetz betreffend die Kantonspolizei dürften gemäss Mitteilung die Fallzahlen bei der Gefährder- und Opferansprache steigen. Gerechnet wird mit einer Verdoppelung der Schutzmassnahmen. Dies würde zu Mehrkosten von rund 175'000 Franken pro Jahr führen.
Kostenneutral umgesetzt werden sollen derweil die Anpassung der internen Prozesse und die Schulung des Polizeikorps. Ebenfalls ohne Mehrkosten umgesetzt werden soll die Gefährderansprache für Minderjährige, die neu entwickelt werden soll.
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