Mindestlohn Basler Regierung will Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde

SDA

17.12.2019 - 15:03

Die Basler Regierung steht der Einführung eines Mindestlohns im Stadtkanton positiv gegenüber. Allerdings soll der tiefste Lohn nicht wie in einer Initiative verlangt 23, sondern lediglich 21 Franken pro Stunde betragen.

Ein Mindestlohn von 21 Franken soll als Gegenvorschlag zur Initiative «Kein Lohn unter 23 Franken» gesetzlich verankert werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Das Volksbegehren war im März mit 3979 gültigen Unterschriften eingereicht worden.

Dass der Mindestlohn im Gegenvorschlag auf 23 statt 21 Franken festgelegt wurde, begründete das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) auf Anfrage mit einem Vergleich mit jenen drei Kantonen, die bereits einen Mindestlohn kennen. In den Kanton Neuenburg und Jura beträgt der minimale Stundenlohn 20 Franken, im Tessin etwas weniger.

Genug für den Lebensbedarf

Für Basel-Stadt wurden überdies eigens Berechnungen auf Grundlage eines Bundesgerichtsurteils zum Neuenburger Mindestlohn angestellt. Massgebend waren laut WSU namentlich der allgemeine Lebensbedarf, das Mietzinsniveau sowie die Krankenkassenprämien. Errechnet wurde schliesslich ein Bruttojahreslohn von 45'000 Franken, was einen Stundenlohn von knapp 21 Franken ergibt.

Verlangt wird mit dem Volksbegehren ein Gesetz «zum sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer». Ziel ist es, dass der Lohn für eine Vollzeitstelle für den Lebensunterhalt ausreicht.

Hinter der Volksinitiative «Kein Lohn unter 23 Franken» steht der Verein kantonaler Mindestlohn Basel. Diesem gehören der Basler Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaften Unia, VPOD, Syndicom und SEV sowie SP, Basta!, Grüne, Juso, das Junge Grüne Bündnis und die kommunistische Jugend an.

Lanciert worden war die Initiative im September 2018. Seither haben sich das Thurgauer, das Freiburger, das Zürcher und das Luzern Kantonsparlament gegen einen Mindestlohn ausgesprochen. Entsprechende Vorstösse wurden klar verworfen.

Das Bundesgericht hat kantonale Mindestlöhne 2017 für bundesrechtskompatibel befunden. Als erster Kanton hatte Neuenburg einen Mindestlohn ins Gesetz geschrieben. Dieser wurde auf 20 Franken pro Stunde festgelegt. Auch im Kanton Jura wurde eine Initiative «für anständige Löhne» vom Volk angenommen.

Im Tessin haben die Stimmberechtigten 2015 eine Volksinitiative angenommen, wonach in einzelnen Branchen ein Mindestlohn eingeführt werden kann. Das Tessiner Parlament hiess die konkrete Einführung erst letzte Woche nach einer gehässigen Debatte gut. Im Kanton Genf wurde im Juni 2018 eine Mindestlohn-Initiative eingereicht.

Auf nationaler Ebene war die Mindestlohn-Initiative des Gewerkschaftsbunds im Mai 2014 an der Urne wuchtig abgelehnt worden. In Basel-Stadt lag der Nein-Stimmenanteil damals bei 62,32 Prozent.

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