Arbeit Basler Regierung will neuen Arbeitsvertrag für das Hauspersonal

SDA

6.1.2020 - 11:59

Künftig sollen sämtliche Arbeitnehmende in Basler Haushalten einen Normalarbeitsvertrag (NAV) erhalten. Die Basler Regierung will den bisherigen Geltungsbereich von mindestens vier Stunden im Rahmen einer Totalrevision des Vertrages streichen.

Künftig soll der neue kantonale NAV «Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt» heissen, wie die Basler Regierung am Montag mitteilte. Die wichtigste Änderung im neuen NAV, der nun in die Vernehmlassung geschickt wird, ist gemäss der Exekutive seine Gültigkeit für alle privaten Haushalte, unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmenden.

So müssen in Zukunft sämtliche Arbeitgeber, die beispielsweise eine Reinigungskraft im Haushalt beschäftigten, den NAV anwenden. Derzeit gilt der NAV erst ab einer Anstellung von vier Stunden pro Woche, diese Hürde soll künftig wegfallen. Allerdings kann vom Inhalt des NAV in einem schriftlichen Einzelarbeitsvertrag abgewichen werden, heisst es weiter in der Mitteilung.

Vernehmlassung bis 24. April

Zudem werden im Entwurf Regelungen zu Überstunden, Pausen, Ruhezeiten und Präsenzzeiten eingeführt. Diese nehmen aus Sicht der Regierung insbesondere im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung «eine entscheidende Rolle» ein. Ferner werden die im Obligationenrecht vorgesehenen spezifischen Schutzvorschriften für Schwangere sowie jugendliche Angestellte eingeführt.

Der derzeitige «Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal im Kanton Basel Stadt (NAV Hauspersonal BS)» datiert aus dem Jahr 1990; er wurde seither nur marginal geändert. Mit der Totalrevision will die Regierung den derzeit geltenden NAV an die zeitgemässen Arbeitsbedingungen anpassen. Darüber hinaus soll mit dem Entwurf der vom Bund erarbeitete Modell-Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung integriert werden.

Die öffentliche Vernehmlassung des NAV-Entwurfs für interessierte Organisationen und Privatpersonen dauert bis zum 24. April 2020.

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