SprayereienBasler Stadtreinigung zahlte Beträge an Hausbesitzer doppelt aus
SDA
4.9.2020 - 13:38
Die Stadtreinigung des Basler Bau- und Verkehrsdepartements hat in 26 Fällen Kostenbeiträge für die Beseitigung von Sprayereien an private Liegenschaftsbesitzende doppelt ausbezahlt. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichen Tätigkeitsbericht 2019 der Basler Finanzkontrolle (FKom) hervor.
Die FKom empfiehlt der Stadtreinigung, die Prozesse rund um diese Kostenbeiträge generell zu überarbeiten, wie es im Bericht heisst.
Wie Dominik Egli, Leiter der Basler Stadtreinigung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, waren die Fehlbeträge im 2018/2017 ausbezahlt worden. «Das waren maximal 1’000 Franken pro Fall und insgesamt weniger als 25'000 Franken.» So hätten Liegenschaftsbesitzer teilweise zweimal eine Rechnung gestellt, beispielsweise unter einem anderen Namen. Dies sei der Stadtreinigung nicht aufgefallen.
Seither schaue man die Rechnungen zweimal an und suche, ob der verlangte Betrag bereits im System erfasst sei, sagte Egli. «Der Vorfall ist aus unserer Sicht peinlich aber nicht übertrieben relevant.» Die doppelt ausbezahlten Beträge seien inzwischen von den Liegenschaftsbesitzenden zurückerstattet worden.
Mehrere Hundert Entfernungen pro Jahr
Liegenschaftsbesitzende, die von Sprayereien betroffen sind, können seit Anfang 2017 selber einen Malerbetrieb beauftragen und in der Folge die Abrechnung beim Tiefbauamt einreichen. Eine Zusammenarbeit mit dem Malermeisterverband, der im Rahmen der Aktion «Spray-out» Meldungen entgegengenommen und die Arbeiten koordiniert hatte, war seitens Kanton beendet worden.
Die Sprayerei-Verordnung war 1994 von der Regierung erlassen worden. Sie soll Hausbesitzer motivieren, ihre Liegenschaften möglichst rasch zu reinigen. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der Kosten für das Entfernen von Sprayereien an privaten Liegenschaften. Pro Jahr werden ein paar Hundert Sprayereien an privaten Liegenschaften entfernt, wie bei der Stadtreinigung zu erfahren war.
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