Regierungsrat BS Basler Steuerpaket rückwirkend auf 1. Januar in Kraft gesetzt

dosp, sda

28.3.2023 - 14:37

Die baselstädtischen Steuerentlastungen werden rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Die baselstädtischen Steuerentlastungen werden rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Keystone

Die Basler Regierung hat das Mitte März in einer Volksabstimmung deutlich angenommene Steuerpaket wie geplant rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 in Kraft gesetzt. Das hat im Jahr 2024 Entlastungen für die Steuerzahlenden in der Höhe von 112 Millionen Franken zur Folge.

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Die Entlastungen setzen sich aus den 88 Millionen Franken aus dem eigentlichen Steuerpaket und 24 Millionen Franken aus der letzten Tranche der bereits früher abgesegneten Steuerreform 17 zusammen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Zusätzlich erhöht die Regierung gemäss Communiqué als Folge der Teuerung die Abzüge bei der Einkommenssteuer sowie die Tarifgrenzen ab der Steuerperiode 2023. Hier geht es um den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich der «kalten Progression».