In der Stadt Basel muss der freie Wettbewerb für die Entsorgung von Gewerbeabfall aufgehoben werden. Grund ist die neue Abfallverordnung des Bundes, die das Entsorgungsmonopol der Gemeinden ausweitet.
Gemäss dieser seit Anfang 2019 geltenden Verordnung sind für die Entsorgung von haushaltähnlichen Abfällen von Betrieben mit bis zu 250 Angestellten neu die Gemeinden zuständig, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Für Basel bedeutet dies, dass künftig solche KMU-Abfälle ausschliesslich vom Tiefbauamt entsorgt werden.
Bislang herrschte in Basel für die Entsorgung von Gewerbeabfällen freier Wettbewerb. Von 13'000 Tonnen, die in Basel jährlich anfallen, hat das Tiefbauamt bisher 43 Prozent oder 5600 Tonnen Gewerbeabfall verarbeitet. Nun kommen die restlichen 57 Prozent oder 7400 Tonnen hinzu.
Die Abfallverordnung des Bundes liesse gemäss der Mitteilung für die Entsorgung der KMU-Abfälle auch die Vergabe von Konzessionen an einen oder mehrere Anbieter zu. Entsprechende Modelle habe man geprüft. Die vorgesehene Lösung, die noch vom Grossen Rat abgesegnet werden muss, habe jedoch punkto Ökologie, Arbeitnehmerschutz, Sauberkeit der Stadt und Zuverlässigkeit besser abgeschnitten, heisst es in der Mitteilung.
Mehrkosten hat die zusätzliche Entsorgungsaufgabe für die Staatskasse nicht zur Folge. Der Mehraufwand von 1,4 Millionen Franken wird durch Abfallgebühren in gleicher Höhe gedeckt.
Die Umstellung auf das neue System soll gestaffelt nach Quartieren in Laufe von sechs bis neun Monaten erfolgen. Ausgenommen von der Neuregelung sind gemäss Communiqué Sonderabfälle.
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