BürgergemeinderatBasler Zünfte können, müssen sich aber nicht für Frauen öffnen
SDA
17.9.2019 - 15:53
Der Basler Bürgergemeinderat ist der Auffassung, dass eine Kann-Vorschrift in den Aufnahmevorschriften für die Basler Zünfte das Gleichstellungsgebot von Frau und Mann nicht verletze. Er hat am Dienstag einen Rückweisungsantrag der Ratslinken deutlich abgewiesen.
Das Thema Gleichstellung hatte genau vor einem Jahr im Bürgergemeinderat für eine heftige Debatte gesorgt. Ausgangspunkt war ein Vorstoss der SP, der die Gleichstellung der Geschlechter auch in den von Männern dominierten Basler Zünften und entsprechenden Kooperationen als zwingende Vorschrift durchsetzen wollte.
Der Bürgerrat erachtete die Gleichstellung in Form einer Kann-Formulierung in der Zunftordnung als erfüllt. Demnach können die Körperschaften nach wie vor selber bestimmen, ob sie Frauen aufnehmen oder nicht. Die Zünfte hätten keine staatlichen Aufgaben zu erfüllen, weshalb ein verfassungsrechtlicher Gleichstellungszwang nicht nötig sei.
Dieser Argumentation folgte auch eine Mehrheit der Aufsichtskommission des Bürgergemeinderats. Eine Minderheit widersprach aber dieser Auffassung. Der Bürgerrat, der die entsprechende Verordnung erlasse, sei sehr wohl Träger von staatlichen Aufgaben. Deshalb könne er die Geschlechterwahl nicht nur als Kann- oder «Ausnahme-Vorschrift» erlassen.
Die Kommissionsminderheit beantragte entsprechend Rückweisung des Geschäfts an den Bürgerrat.
Die Debatte vom Dienstag bewegte sich wie vor einem Jahr entlang des Links-Rechtsgrabens, wenn auch wesentlich ruhiger als beim ersten Mal. Man müsse den Zünften Freiheiten lassen und sie bei der Aufnahmeregelung nicht uneingeschränkt an die Grundrechte binden, hiess es aus den Reihen der FDP/LDP und der SVP.
Die SP und die Grünen blieben dabei, dass eine Verordnung, die den Zünften nach wie vor erlaube, nur Männer aufzunehmen, diskriminierend und somit verfassungswidrig sei.
Die CVP, die vor einem Jahr noch den Ausschlag gegeben hatte, dass der Vorstoss an den Bürgerrat überwiesen wurde, sorgte schliesslich dafür, dass das Pendel in die andere Richtung ausschlug. Der Rat stimmte mit deutlichem Mehr von 21 gegen 12 Stimmen dafür, den Vorstoss abzuschreiben und es damit bei der vorgeschlagenen Kann-Vorschrift zu belassen.
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