VerbraucherschutzBeim Lebensmittelverkauf über Social Media herrscht ein Wildwuchs
ga, sda
18.5.2022 - 10:41
Lebensmittelbetriebe, die ihre Produkte über Social Media bewerben und vertreiben, kennen die Lebensmittelkontrolle nicht – oder wollen sie nicht kennen. Das hat das Aargauer Amt für Verbraucherschutz (AVS) in einer Kontrollkampagne festgestellt. Die Anbieter arbeiten im Graubereich.
ga, sda
18.05.2022, 10:41
SDA
Von 160 geprüften Betrieben waren 139 oder 87 Prozent nicht gemeldet, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten AVS-Jahresbericht 2021 hervorgeht. Nur 21 Betriebe waren beim Kanton registriert. Oft sei es schwierig bis unmöglich, die Personen hinter den Profilen oder Inseraten ausfindig zu machen, hält das AVS fest.
Es kontaktierte während seiner Kampagne 139 Betriebe. Daraus ergaben sich 46 Betriebsanmeldungen. Zehn der Betriebe antworteten auch nach mehrfacher Kontaktaufnahme gemäss AVS nicht.
Diese Betriebe oder Personen seien über das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) an das Consumer Policy Reporting von Facebook respektive Instagram gemeldet worden. Nach mehreren Monaten Wartezeit seien die Seiten von Facebook gelöscht. Die restlichen Betriebe entschieden demnach dazu, ihre Tätigkeit aufzugeben und die Inserate zu entfernen.
Torten, Backwaren und Catering im Angebot
Beim grössten Teil der Inserate handelt es sich um Torten und Backwaren, aber auch nationale Spezialitäten wie Börek, indisches Essen sowie Nahrungsergänzungsmittel und Caterings werden angeboten.
Der Preis ist fast immer auf null Franken oder auf einen Franken gesetzt, zusätzliche Informationen sind meistens nur spärlich vorhanden. Der Beschrieb wird in der Regel sehr allgemein gehalten. Der richtige Name des Verkäufers sowie eine Adresse sind selten auffindbar, mit etwas Glück stimmt die Ortschaft, wie es im Jahresbericht heisst.
Die grösste Schwierigkeit der Kontrollkampagne war für das AVS die Anonymität der Inserierenden. Auf Facebook komme man noch am schnellsten und einfachsten an die benötigten Informationen. Bei Instagram oder tutti.ch sei es nahezu unmöglich, die Person hinter den Profilen oder Inseraten ausfindig zu machen.
Die Zusammenarbeit mit Facebook/Instagram laufe zwingend über den Bund und sei langwierig. Für die Registration in der App eats-homemade.ch sei die Meldung bei der kantonalen Behörde Voraussetzung. Alle anderen Anbieter kontrollierten dies nicht. Ob die Inserate die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthielten, werde jedoch nicht geprüft.
Eiswürfel sind ein Dauerproblem
Wie jedes Jahr rapportiert das Amt für Verbraucherschutz über eine Fülle von Kontrollen. Ein Dauerbrenner ist die schlechte Qualität bei Eiswürfeln. So lässt die mikrobiologische Qualität der Eiswürfel weiterhin zu wünschen übrig. Das AVS untersuchte 17 Eiswürfel- oder Crush-Ice-Proben aus betriebseigenen Maschinen und zwei selbstportionierte Beuteleis-Proben. 58 Prozent der untersuchten Eiswürfel wurden beanstandet.
Ein Thema sind auch immer wieder die täuschenden Angaben in der Gastronomie und im Detailhandel. Noch immer sind 23 Prozent der Angaben falsch oder täuschend, wie das AVS feststellte. Die höchsten Beanstandungsquoten waren bei Parmesan und Feta mit deutlich über 50 Prozent zu verzeichnen. Viele verwenden anstelle des echten Parmigiano Reggiano den etwas günstigeren Grana Padano oder einen anderen extraharten Käse, wie das AVS feststellte.
Der Veterinärdienst, der ebenfalls zum AVS gehört, verhängte viele Tierhalteverbote im Bereich Heim- und Wildtieren. Aufgrund grober Verstösse bei der Tierhaltung sprach das Amt für Verbraucherschutz im Berichtsjahr 25 Tierhalteverbote aus. Im Vergleich ist das erneut ein deutlicher Anstieg von 78 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
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