Fussball Berner Verwaltungsgericht hebt Rayonverbot gegen FC-Basel-Fan auf

SDA

17.9.2018 - 14:37

Das bernische Verwaltungsgericht hat das Rayonverbot gegen einen Fan des FC Basel aufgehoben. Die Vorinstanzen hätten den Beweis nicht erbracht, dass der Mann in Thun einen Fackelzünder schützen wollte, befand das Gericht.

Der Fan war am 11. Februar 2017 zu Gast in der Thuner Stockhorn Arena. Nach dem Führungstreffer des FCB zündete ein Unbekannter eine Handlichtfackel. Die Polizei konnte ihn nicht fassen - dafür aber den Mann, der neben ihm stand und eine Doppelhalterfahne in die Höhe hielt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe die Fahne so eingesetzt, dass der Fackelzünder nicht identifiziert werden konnte. Sie sprach ihn schuldig wegen Gehilfenschaft zur Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Dieses Verfahren ist aufgrund der Einsprache noch hängig.

Schon zuvor hatte die Polizei ein einjähriges Rayonverbot bis Oktober 2018 verhängt. Damit wurde dem Mann untersagt, sich vier Stunden vor bis vier Stunden nach dem Spiel in der Umgebung des jeweiligen Spielorts aufzuhalten.

Die kantonale Polizei- und Militärdirektion stützte den Entscheid, der Fan wandte sich ans Verwaltungsgericht - und bekam Recht: Die Vorinstanz habe sich nur auf Standbilder und den Polizeirapport gestützt. Videoaufnahmen habe man nicht verwertet.

Kein hinreichender Verdacht

Das Gericht sah sich das Stadionvideo an - und kam zum Schluss, dass kein hinreichender Verdacht auf gewalttätiges Verhalten im Sinn des Hooligan-Konkordats bestehe. Nach einem Tor der eigenen Mannschaft die Fahne zu schwenken, sei ein normales Verhalten für einen Fussballfan.

Das Verdecken des Fackelzünders sei wohl nicht beabsichtigt gewesen. Auf dem Video sei jedenfalls nicht zu erkennen, dass er besondere Bemühungen unternommen hätte, um den anderen Fan zu verdecken.

Wahrscheinlich habe er den Fackelzünder einfach zufällig verdeckt - und das auch nur teilweise. "Wäre die Kamera anders positioniert gewesen, hätte er überhaupt keinen Sichtschutz bieten können."

Das bernische Verwaltungsgericht hob das Rayonverbot auf. Der FC Basel bestreitet sein nächstes Meisterschaftsspiel am kommenden Sonntag in Bern.

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