Bundesgericht Beschwerden gegen Aarauer Bau- und Nutzungsordnung abgewiesen

SDA

4.12.2019 - 14:04

Das Bundesgericht hat noch hängige Beschwerden gegen die Revision der Aarauer Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen. Auf dieser BNO basiert auch die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, die eine Voraussetzung für den Bau eines neuen Fussballstadions darstellt.

Der Aargauer Kantonsregierung hatte die BNO im Juli als genehmigungsfähig erklärt. Sie setzte die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der BNO zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden aus.

Diese Entscheide liegen nun vor. Mit der Abweisung der Beschwerden gegen Urteile des Aargauer Verwaltungsgerichts stehe der Genehmigung nun nichts mehr entgegen, schreibt der Stadtrat Aarau am Mittwoch in einer Mitteilung.

Auf der Revision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung basiert auch die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd. Die Aarauer Stimmbevölkerung genehmigte diese am 24. November mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 60 Prozent. Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

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