Die Gesundheitsversorgung in baselstädtischen Gefängnissen soll verbessert werden. Am Donnerstag wurde dazu ein Massnahmenpaket mit Mehrkosten von 790'000 Franken im Jahr zuhanden des grossen Rates präsentiert. Zudem sollen Justizvollzugs-Regelungen in einem neuen Gesetz aktualisiert und gebündelt werden.
Die Versorgung von Gefangenen mit gesundheitlichen Problemen, vor allem psychischen, ist suboptimal, wie Verantwortliche des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) und des Gesundheitsdepartement (GD) am Donnerstag vor den Medien ausführten. Im Gefängnis hat es anteilsmässig mehr Kranke als draussen, und deren Anteil nimmt zu.
Zum Beispiel müssten die Basler Gefängnisse heute Insassen mit schweren psychischen Störungen bis zu einem Jahr behalten, bis ein Klinikplatz frei wird, sagte der im JSD zuständige Lukas Huber. Solche Fälle seien neben dem Betroffenen auch für Mitgefangene und Personal eine "enorme Belastung", sagte JSD-Vorsteher Baschi Dürr.
Spezialstation
Frühe adäquate medizinische Behandlung sei wichtig für den Erfolg, betonte Thomas Steffen vom GD. Zum Massnahmenpaket gehört die Einrichtung einer neuen Station mit besonderer Betreuung im Gefängnis. Zudem soll in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) ein Isolierzimmer ständig gemietet werden und sollen 18 Plätze für den Justizvollzug vertraglich reserviert werden.
Sind die Gefängnisse voll, leidet überdies die Betreuung durch das Personal. Dies wiederum verschlechtert die Perspektiven im Hinblick auf die Entlassung der Häftlinge - auch für die Öffentlichkeit. Die Beschäftigung soll ebenfalls angepasst werde, da etwa psychisch Kranke die heute in Basler Knästen angebotene Arbeit für zahlende externe Kunden laut Steffen teils nicht gut genug erledigen können.
Weiter sollen Visiten der UPK-Fachärzte im Gefängnis intensiviert und dort auch zusätzliches Psychiatriepflegepersonal (zwei Vollstellen) angestellt werden. Die Gefängnismedizin soll künftig aus einer Hand betrieben werden: Das bisher dem JSD unterstellte Pflegefachpersonal in den Gefängnissen wird dem GD angegliedert.
Nullsummenspiel
Das Massnahmenpaket bringt einmalige Infrastrukturausgaben von 350'000 Franken, die in die jährlichen von 790'000 Franken im Jahr eingerechnet sind. Dürr hofft auf ein Nullsummenspiel: Mehrkosten sollen im Kantonsbudget kompensiert respektive eingespart werden, wenn weniger teure UPK-Tage oder externe Knasttage abzugelten sind.
Die mit der vorgeschlagenen Reform bewegten Summen sind in Relation zu setzen mit den insgesamt 41 Millionen Franken Vollzugskosten in Basel-Stadt (Stand 2017), wovon 25,4 Millionen auf den Straf- und 15,6 Millionen auf den Massnahmenvollzug entfielen. Diese Kosten entstanden aus insgesamt knapp 116'000 Vollzugstagen, davon 79'000 im Strafvollzug.
Neben dem Untersuchungsgefängnis Waaghof und dem Gefängnis Bässlergut hat der Kanton noch das Vollzugszentrum Klosterfiechten auf dem Bruderholz für spezielle Formen wie Halbgefangenschaft. Zudem ist Basel-Stadt Partner des Kantons Zug mit der dortigen Strafanstalt Bostadel. - Klosterfiechten und Bostadel stehen übrigens vor gröberen baulichen Sanierungen, für die Dürr bald konkretere Informationen in Aussicht stellte.
Gesetzesrevision
Das gleichzeitig zu den Gesundheitsmassnahmen vorgeschlagene neue kantonale Justizvollzugsgesetz soll die rechtliche Verankerung des Justizvollzugs verbessern, bei dem die Kantone eng zusammenarbeiten. Die Regierung will mit der Vorlage Grundrechtseingriffe umfassend normieren und vereinheitlichen. Die Praxis solle dies kaum tangieren.
Auslöser für diese Revision sind neue bundesrechtliche Vorgaben sowie ein Grossratsvorstoss. Unter anderem werden schwerwiegende Grundrechtseingriffe etwa durch Kontrollen geregelt, Rekursverfahren beschleunigt, die nötige Datenbekanntgabe geregelt und wird für Vollzugspersonal der berufliche Rechtsschutz präzisiert.
Neu ist die Sicherheitshaft für bedingt Entlassene, wie Huber sagte: Nach schweren Delikten soll bei zunehmender Rückfallgefahr die Person inhaftiert werden dürfen; ein Gericht muss danach innert 48 Stunden entscheiden. Laut Dürr schliesst dies eine Lücke, ähnlich dem beim Vorgehen mit Polizeigewahrsam und Zwangsmassnahmengericht.
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