In den Basler Strafvollzugsanstalten wird das wegen der Coronavirus-Pandemie verhängte Besuchsverbot am 9. Mai aufgehoben. Im Gefängnis Bässlergut werden die Besuchszeiten zudem von einer Stunde auf zwei Stunden pro Wochenende ausgedehnt.
Am 20. März stellte das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) im Untersuchungsgefängnis, im Gefängnis Bässlergut und im Vollzugszentrum Klosterfiechten den Empfang von Besuchern ein. Dieses Besuchsverbot wird nun im Rahmen der Lockerung der Pandemie-Notmassnahmen am 9. Mai wieder aufgehoben. Anwälte waren und sind von dieser Regelung nicht betroffen, wie das JSD am Dienstag mitteilte.
Gleichzeitig kündigt das JSD an, die Besuchszeiten im eben erst eröffneten Gefängnis Bässlergut im Bereich des Strafvollzugs von früher einer Stunde auf neu zwei Stunden an den Wochenenden zu verlängern. Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Besuchsaufkommen niedriger war als erwartet, heisst es in der Mitteilung. Der Betrieb könne also längerfristig eine Ausweitung der Besuchszeiten bewältigen.
Für die ersten Tage nach dem Unterbruch rechnen die Vollzugsbehörden nach eigenen Angaben aber mit einer erhöhten Nachfrage. Um alle Inhaftierten berücksichtigen zu können, müsse das Zeitfenster pro Besuch in den ersten Wochen möglicherweise wieder verkürzt werden, heisst es.
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