Coronavirus – AargauBis zu 100 Millionen Franken für Aargauer Spitäler wegen Covid-19
ga, sda
12.3.2021 - 09:30
Der Kanton Aargau soll den Spitälern für das Jahr 2020 rund 100 Millionen Franken an die Ertragsausfälle und Zusatzkosten wegen der Corona-Pandemie bezahlen. Der Regierungsrat hat am Freitag eine entsprechende Vorlage in die Anhörung geschickt.
Keystone-SDA, ga, sda
12.03.2021, 09:30
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Den Spitälern seien durch die Vorgaben von Bund und Kanton zur Bewältigung der ersten sowie zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle sowie Zusatzkosten entstanden, heisst es im Bericht. Der Regierungsrat will diese Kosten «angemessen entschädigen». Der Bund habe solche Entschädigungen bisher verwehrt.
Für das vergangene Jahr meldeten die Spitäler dem Kanton insgesamt einen Ertragsausfall für die allgemeine Abteilung von 46 Millionen Franken sowie Zusatzkosten von 54 Millionen Franken. Die Leistungserbringer machen somit Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen in der Höhe von 100 Millionen Franken geltend, wie der Regierungsrat festhält.
Regierung überprüft Angaben der Spitäler
Vor der Auszahlung will das Gesundheitsdepartement von Jean-Pierre Gallati (SVP) die Angaben der Spitäler im Rahmen der jährlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen pro Spital analysieren und plausibilisieren.
Für das Jahr 2021 geht der Regierungsrat nach eigenen Angaben davon aus, dass die sogenannten Vorhalteleistungen maximal 75 Millionen Franken betragen. Die Höhe der im laufenden Jahr anfallenden Entschädigung hänge wesentlich von der epidemiologischen Lage und vom Verlauf der Covid-19-Pandemie ab.
Zahl der Operationen zurückgefahren
Umfragen des Kantons ergaben, dass die Akutspitäler mit Intensivstationen die elektiven Eingriffe zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorgabe bereits um 10 Prozent gesenkt hatten. Im Verlauf des Monats November hätten das Kantonsspital Baden die Eingriffe um 30 Prozent, das Kantonsspital Aargau um 50 Prozent und die private Hirslanden Klinik Aarau um 80 Prozent reduziert.
Die Aargauer Spitäler hätten im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort ihre Unterstützung zur Bewältigung der Pandemie angeboten, hält der Regierungsrat fest. Daher sei es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass die Spitäler für die angeordneten Ertragsausfälle und die Zusatzkosten rund um die Behandlung von Covid-19-Patienten während der gesamten Pandemiedauer «angemessen entschädigt» würden.
Grundsätzlich sollen nur die auf den Spitallisten des Kantons aufgeführten Aargauer Spitäler eine Entschädigung erhalten, da nur sie für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit relevant sind, wie es im Bericht heisst. Nicht gelistete Spitäler mit versorgungsnahem Charakter sollten die Möglichkeit erhalten, einen begründeten Antrag auf Entschädigung der Vorhalteleistungen stellen zu können.
Nach der Anhörung der Vorlage wird der Grosse Rat entscheiden. Es werden Nachtragskredite notwendig. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Spitäler die Millionen-Entschädigungen im Herbst erhalten werden.
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