Regierungsrat BSBis zu drei Abstimmungsvorlagen in Basel-Stadt am 24. November
yedu, sda
10.9.2024 - 14:38
Die Basler Regierung hat die Abstimmung über die Volksinitiative «für mehr Musikvielfalt» und das Stimm -und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf den 24. November angesetzt. Zudem soll bei einem allfälligen Zustandekommen des Referendums über den Kredit für den Eurovision Song Contest 2025 in Basel entschieden werden.
yedu, sda
10.09.2024, 14:38
SDA
Somit befindet die Basler Stimmbevölkerung am 24. November über zwei bis drei Vorlagen, wie die Exekutive am Dienstag mitteilte.
Die im Jahr 2022 eingereichte unformulierte Musikvielfalt-Initiative verlangt, dass der Kanton das freie Musikschaffen mit mindestens einem Drittel des gesamten Förderbudgets im Bereich Musik fördert. Der Basler Grosse Rat hat die Initiative im Juni mit 49 zu 37 Stimmen bei 7 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Er folgte damit seiner Bildungs- und Kulturkommission sowie der Regierung, die auch auf einen Gegenvorschlag verzichteten.
Ebenfalls zur Abstimmung gelangt am 24. November die Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. Das Basler Parlament hatte im Juni nach einer langen und emotionalen Debatte einer entsprechenden Verfassungsänderung mit 53 zu 41 Stimmen zugestimmt.
Konkret sollen Ausländerinnen und Ausländer künftig die Möglichkeit erhalten, an den kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, ist aber ausgeschlossen.
Sollte das von der EDU angekündigte Referendum gegen den Kredit in der Höhe von knapp 35,0 Millionen Franken für die Durchführung des Eurovision Song Contest zustande kommen, entscheidet das Basler Stimmvolk ebenfalls am 24. November darüber. Der Kredit soll am Mittwoch im Parlament behandelt werden.
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