Raumplanung Bundesgericht muss sich mit Projekt «Olten SüdWest» beschäftigen

ga, sda

26.9.2022 - 16:34

Olten darf sein Stadtgebiet nicht bis zum Jahr 2055 verplanen, entschied das Solothurner Verwaltungsgericht. Der Stadtrat wehrt sich jetzt mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil. (Archivbild)
Olten darf sein Stadtgebiet nicht bis zum Jahr 2055 verplanen, entschied das Solothurner Verwaltungsgericht. Der Stadtrat wehrt sich jetzt mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil. (Archivbild)
Keystone

Die Stadt Olten SO zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts zum Grossprojekt «Olten SüdWest» ans Bundesgericht. Das raumplanerische Vorhaben ist laut Stadtrat wichtig für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt.

26.9.2022 - 16:34

Das Verwaltungsgericht hatte die vom Regierungsrat erteilte Genehmigung des Grossprojekts aufgehoben. Mit «Olten SüdWest» soll in den nächsten Jahren ein Stadtteil für bis zu 4000 Menschen entstehen.

Die jetzige Planung widerspreche den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes, führte das Verwaltungsgericht aus. Der planerische Horizont sei deutlich zu weit gestreckt. Er reicht bis zum Jahr 2055. Mit dem vorliegenden Plan wäre die Stadt Olten «gebaut» oder zumindest geplant. Kommende Generationen hätten keine Gestaltungsmöglichkeit mehr.

Dagegen wehrt sich die Stadt jetzt vor Bundesgericht. Der Stadtrat gibt sich in einer Medienmitteilung vom Montag überzeugt, dass die angepeilte räumliche Entwicklung «Olten SüdWest» die richtige Grundlage für eine nachhaltige und qualitätsvolle Stadtentwicklung ist.

Während mehr als sieben Jahren hätten Behörden und Fachleute von Stadt und Kanton zusammen mit externen Fachleuten, Kommissionen und Bevölkerung an der Grundlage gearbeitet. Die Planung wirke auch als Katalysator für weitere Projekte wie das Multiprojekt der SBB über 100 Millionen Franken.

Stadt will Blockade verhindern

Bleibe es beim Entscheid, die Genehmigung der Pläne aufzuheben, wären das Resultat ein alter Gestaltungsplan und fehlende Infrastrukturanlagen, über deren Realisierung neu verhandelt werden müsste, hält der Stadtrat fest.

Gleichzeitig zur Beschwerde müsse die weitere Planung der Stadtteilverbindung vorerst aus eigenen Mitteln finanziert werden. Damit die städtischen Rahmenbedingungen für die Stadtteilverbindung mit dem laufenden SBB-Multiprojekt ohne Unterbruch abgestimmt werden könnten, werde ein dringlicher Nachtragskredit erforderlich sein, hält der Stadtrat fest.

ga, sda