Die Basler CVP reicht im Grossen Rat einen Vorstoss für ein Stimm- und aktives Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ein. Sie verknüpft dieses aber mit strengen Regeln, so dass die Mitte-Partei die Ratslinke nicht mit an Bord holen konnte.
In Basel-Stadt geht der Anteil der stimm- und wahlberechtigten Schweizer Bevölkerung zurück. Der Ausländeranteil liegt mittlerweile bei rund 35 Prozent. Die CVP möchte nun zumindest einem Teil dieser nicht eingebürgerten Kantonsbevölkerung die direkte politische Partizipation ermöglichen, wie die Partei am Mittwoch bekanntgab.
In einem parlamentarischen Vorstoss schlägt sie die Erteilung des Stimm- und aktiven Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer vor, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren in Basel-Stadt wohnen. Mit aktivem Wahlrecht ist gemeint, dass man sich an einer Wahl beteiligen, sich aber nicht zur Wahl aufstellen kann.
Die CVP möchte dieses Recht aber mit «klaren Regeln» verknüpfen, wie sie in ihrer Medienmitteilung schreibt. Voraussetzungen wären demnach unter anderem «notwendige Sprachkompetenzen» in Deutsch, die ununterbrochene Erfüllung der Steuerpflicht in den letzten fünf Jahren sowie der Nachweis, dass man in den vergangenen Jahren zu keiner unbedingten Strafe verurteilt worden ist.
Kein Zusammengehen mit den Linksparteien
Die Einführung eines Ausländerstimmrechts steht auch im linken und grünen politischen Lager auf der Traktandenliste. Die CVP konnte sich mit den Linksparteien aber nicht auf einen gemeinsamen Vorstoss einigen. Gescheitert sei dies am Katalog der Voraussetzungen, schreibt die CVP.
Im Kanton Basel-Stadt sind bereits mehrere Anläufe zur Einführungen des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer gescheitert. Zuletzt wurden 2010 eine entsprechende kantonale Volksinitiative sowie ein moderater Gegenvorschlag wuchtig verworfen.
Auf kantonaler Ebene kennen erst die Kantone Jura und Neuenburg das Stimmrecht für Ausländer, nicht aber das Wahlrecht. Auf kommunaler Ebene sind Ausländer vor allem in der Westschweiz, aber auch in einigen Gemeinden der Kantone Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden stimmberechtigt.
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