Gesetzgebung Das neue Basler Museumsgesetz bleibt bei der alten Regelung

dosp, sda

15.12.2022 - 10:12

Die staatlichen Basler Museen behalten ihre Teilautonomie.
Die staatlichen Basler Museen behalten ihre Teilautonomie.
Keystone

Das neue Basler Museumsgesetz hält bei der zentralen Frage der Autonomie der staatlichen Museen mit redaktionellen Korrekturen an der alten Regelung fest. Neu sollen aber die Provenienzforschung als zwingende Aufgabe ins Gesetz aufgenommen und die Rollen der Museumskommissionen genauer definiert werden.

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Die Verabschiedung des Gesetzes durch die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat viel Zeit in Anspruch genommen. Die lange Beratungszeit sei der Komplexität des Geschäfts und dem Legislaturwechsel geschuldet, schreibt die BKK in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung zum Gesetzesentwurf.

Der nun vorliegende Entwurf enthält zwar durchaus einige Neuerungen: So wird die rechtliche Abklärung der Herkunft des Museumsguts neu im Gesetz explizit festgehalten. Etwas genauer definiert und gestärkt werden soll auch die Rolle der Museumskommissionen.

Bei der zentralen und vieldiskutierten Frage der Autonomie bleibt es im Prinzip mehr oder weniger bei der alten Regelung, wie die BKK-Präsidentin Franziska Roth auf Anfrage bestätigte. «Entscheidend war, dass sich alle Beteiligten auf einen Nenner einigen konnten», sagt sie.

Dieser gemeinsame Nenner besteht nun nach wie vor in einer Teilautonomie: Die fünf staatlichen Museen bleiben staatliche Institutionen respektive Dienststellen des Staates und werden nicht, wie dies bei den Zürcher Museen der Fall ist, ausgelagert. Inhaltlich und mit einem Vierjahres-Globalkredit ausgestattet behalten die Museen aber viel Handlungsspielraum.