Kantonale Abstimmung BSDas Wichtigste zur Basler Familiengarten-Abstimmung in Kürze
yedu, sda
5.8.2022 - 13:58
Am 25. September entscheidet die Basler Stimmbevölkerung über eine Teilrevision des Freizeitgartengesetzes. Gegen die geplante Gesetzesänderung wurde das Referendum erhoben. Das Wichtigste in Kürze:
Keystone-SDA, yedu, sda
05.08.2022, 13:58
SDA
Die Ausgangslage
Im Kanton Basel-Stadt und in der näheren Umgebung gibt es insgesamt 32 Freizeitgartenareale mit 5100 Gärten. Von den insgesamt 82 Hektaren befinden sich 40 Hektaren auf Stadtboden, die übrigen 42 Hektaren liegen im Baselbiet und Frankreich. Die Nachfrage nach Freizeitgärten hat in den vergangenen Jahren – unter anderem wegen der Corona-Pandemie – zugenommen. Derzeit stehen etwa 1700 Personen auf der Warteliste für einen Freizeitgarten. Der Kanton Basel-Stadt ist für die Koordination des Betriebes und die strategische Entwicklung der Areale zuständig.
Die Basler Stimmberechtigten hatten im Mai 2011 die Volksinitiative «zum Schutz von Basler Familiengartenarealen» abgelehnt und einen Gegenvorschlag der Basler Regierung und Parlament angenommen. Demnach muss der Kanton Basel-Stadt mindestens 82 Hektaren Freizeitgärten langfristig erhalten.
Auch war eine Aufwertung der Freizeitgartenareale «mit geeigneten Massnahmen» (insbesondere mit öffentlichen Grünflächen und Freizeitangeboten) Teil des Gegenvorschlags. Pächterinnen und Pächter, die von einer Umnutzung betroffen sind, muss der Kanton zudem einen Ersatzgarten «in gleicher Qualität» anbieten.
Der Volksentscheid von Mai 2011 ist im bestehenden Familiengartengesetz festgehalten. Das Gesetz existiert seit Mitte 2013 und soll nun geändert werden.
Das will die Vorlage
Mit der Teilrevision will die Regierung unter anderem die Rollen der Verwaltung und Privaten klar regeln sowie gesetzliche Ungenauigkeiten aus dem Weg räumen. Die Freizeitgartenvereine sollen künftig weniger mitreden können. Der Kanton will im Streitfall selbst entscheiden.
Die Gesetzesrevision soll öffentlich zugängliche Durchquerungen der Areale ermöglichen – so wie es auf dem Areal Milchsuppe bereits der Fall ist. Für die Quartierbevölkerung geöffnet werden sollen auch Spielplätze oder Toilettenanlagen. Die Verantwortung für diese Flächen soll dann nicht mehr beim Freizeitgartenverein, sondern beim Kanton liegen.
Auch soll der Kanton Ersatzgärten bei einer Umnutzung nur noch «in möglichst gleicher Qualität» anbieten müssen. Neu soll der Kanton einen Pachtvertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen können – werden Gärten aufgehoben, gilt weiterhin eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
Wie Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) an einer Medienkonferenz Anfang August betonte, ist keine komplette Öffnung der Freizeitgärten vorgesehen. «Wir wollen den Zaun nicht wegnehmen – in die einzelnen Gärten wird man nicht gehen können.»
Einzelne Wege sollten aber durch ein Familiengarten-Areal führen können. Konkrete Projekte für Durchquerungen liegen gemäss dem Kanton noch keine vor. Angedacht ist aber eine Öffnung des Freizeitgartenareals im Gebiet Bachgraben zum neuen «Parc des Carrières» auf elsässischem Territorium.
Die Befürworter
Gemäss GLP-Regierungsrätin Esther Keller sind die Freizeitgärten für den Kanton sehr wichtig. Neben der sozialen Funktion betonte sie die Wichtigkeit der Gärten als «Kühlkissen». Gemäss den Behörden ist die jetzige Rechtsgrundlage schwach oder missverständlich.
Der Grosse Rat hatte im März 2022 nach einer langen und heftig geführten Debatte die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes mit 76 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgesegnet.
Die Gegner
Gegen die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision haben SVP und BastA! separat das Referendum eingereicht. Insgesamt kamen 5200 Unterschriften zusammen.
Die SVP befürchtet, dass es zu Lärm- und Abfallproblemen kommen könnte, wenn die Areale teilweise öffentlich würden. Die BastA! kritisiert hingegen, dass Pächterinnen und Pächter kein aktives Mitspracherecht hätten und sie bei geplanten Überbauungen und Aufwertungsmassnahmen nicht vor Kündigungen geschützt seien. Zudem werde der Kündigungsschutz aufgeweicht.
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