SportgesetzDer Kanton Aargau will die Sportförderung neu regeln
roch, sda
23.2.2024 - 09:01
Im Kanton Aargau soll die Sportförderung eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Der Regierungsrat hat am Freitag den Entwurf eines neue Sportgesetzes vorgestellt, zu dem Parteien, Verbände und Privatpersonen in der öffentlichen Anhörung Stellung nehmen können.
Keystone-SDA, roch, sda
23.02.2024, 09:01
23.02.2024, 11:04
SDA
Der Sport habe einen wichtigen Stellenwert für viele Menschen und sei wichtig für die Gesundheit, sagte Sportdirektor und Regierungsrat Alex Hürzeler am Freitag vor den Medien in Aarau. Im Aargau gebe es 1000 Sportvereine in 60 Sportarten mit rund 100'000 eingeschriebenen Mitgliedern.
Wie schon 19 Kantone davor, soll jetzt auch der Kanton Aargau ein eigenes Sportgesetz erhalten. «Es ist ein schlankes Gesetz mit 16 Paragrafen», sagte Hürzeler. Gutes und Bewährtes bleibe erhalten. Das Sportgesetz schliesse die Lücke zwischen dem Verfassungsauftrag und zwei bereits bestehenden Verordnungen.
Kantone setzen Bundesvorgaben um
Das 2011 erlassene, nationale Sportförderungsgesetz legt unter anderem fest, die Sport- und Bewegungsaktivitäten auf allen Alters- und Leistungsstufen zu steigern und den Leistungssport zu fördern.
Die Kantone seien «Vollzugs- und Kooperationspartner» des Bundes, indem sie das Programm Jugend+Sport (J+S) durchführten, Gelder aus dem Swisslos-Sportfonds verteilten und zusammen mit den Gemeinden den Breiten- und Leistungssport förderten.
Auch Betriebsbeiträge möglich
Projekte von besonderem kantonalem Interesse könnten mit dem neuen Sportgesetz mit zusätzlichem Geld aus dem ordentlichen Kantonsbudget unterstützt werden, hiess es. Neben der Übernahme eines Teils der Baukosten könne der Kanton neu auch Betriebsbeiträge leisten, sagte Olivier Dinichert, Leiter der Abteilung Hochschulen und Sport.
90 Prozent der öffentlichen Sportanlagen seien im Eigentum der Gemeinden. Im Rahmen des neuen Gesetzes ist ein Inventar aller Sportanlagen vorgesehen. Neubauten sollen zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden besser koordinert werden.
Voraussichtlich ab 2026 in Kraft
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung können Parteien, Verbände und Private nun bis am 22. Mai ihre Meinung zum geplanten Gesetz abgeben. In Kraft treten würde das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2026. Der Entscheid liegt beim Grossen Rat. Wenn das Referendum ergriffen wird, könnte auch das Stimmvolk darüber abstimmen.
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