UmweltEinschränkungen für Stand-Up-Paddler auf der Solothurner Aare
ga, sda
15.12.2021 - 15:49
Im Wasser- und Zugvogelreservat an der Aare zwischen Lüsslinen und Flumenthal im Kanton Solothurn ist das Stand-Up-Paddeln künftig während des Sommerhalbjahres erlaubt. Das hat der Solothurner Regierungsrat entschieden. Er stützt sich auf ein Gutachten der Vogelwarte Sempach LU.
Keystone-SDA, ga, sda
15.12.2021, 15:49
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Das Winterfahrverbot bleibt jedoch bestehen, weil das Reservat eine nationale Bedeutung als Rast- und Überwinterungsplatz für verschiedene Wasservogelarten hat, wie die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mitteilte.
Das Stand-Up-Paddeln ist in diesem Aaregebiet gemäss Vorgaben des Bundes verboten. Wissenschaftliche Studien ergaben laut Staatskanzlei, dass Wasservögel auf Seen aufrechtstehende Menschen auf dem Stand-Up-Paddel als Bedrohung wahrnehmen und flüchten.
Der Kanton Solothurn hatte jedoch per 1. Mai eine Übergangslösung in Kraft gesetzt und das Befahren mit Stand-Up-Paddles wenigstens in sitzender oder kniender Position ermöglicht.
Grosse Störrwirkung verhindern
Ein vom Regierungsrat bei der Vogelwarte Sempach in Auftrag gegebene Gutachten kam nun zum Schluss, dass Stand-Up-Paddel wegen der relativ geringen Breite der Aare eine ähnlich grosse Störwirkung auf Vögel habe wie andere Wasserfahrzeuge.
Nahezu alle Wasserfahrzeuge können hier die nötigen Mindestdistanzen zu den rastenden Wasservögeln bei einer Vorbeifahrt nicht einhalten, wie die Staatskanzlei zum Gutachten festhält. Gemäss Vogelwarte Sempach hat das Reservat im Sommerhalbjahr jedoch eine untergeordnete Bedeutung für die meisten Wasservogelarten.
Ausnahmen bildeten insbesondere zur Brutzeit der Uferpark Attisholz Süd (Westteil mit Kiesinseln), das Naturreservat Emmenschachen und das Aareufer Mutten.
Stand-Up-Paddeln im Sommer erlaubt
Der Kanton entschied vor diesem Hintergrund, das Befahren mit Stand-Up-Paddel im Sommerhalbjahr, also vom 1. Mai bis 31. Oktober, in beiden Teilgebieten zu erlauben. Das gilt auch für andere Wasserfahrzeuge. Der Kanton will beim Bund ein Gesuch einreichen, das entsprechende Objektblatt bei nächster Gelegenheit anzupassen.
Der Regierungsrat folgt nicht allen Punkten der Vogelwarte Sempach. Die Empfehlung, das Winterfahrverbot auch in Teilgebiet III (Lüsslingen Bärenbachmündung bis Mündung St. Katharinenbach) umzusetzen, ist gemäss Regierungsrat eine «unverhältnismässige Einschränkung».
Es müsste vor allem der Trainingsbetrieb des Ruder- und des Kajakclubs eingeschränkt werden. Der Regierungsrat stellt in Aussicht, in beiden Teilgebieten jeweils im Winterhalbjahr ab 2022 keine Events mehr auf dem Wasser zu bewilligen, um die Störwirkungen zu verringern.
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