Die Basler Allmendverwaltung muss Bewilligungsgesuche für die Musikparade «Beat on the Street» künftig öffentlich auflegen. Dies hat das Basler Appellationsgericht entschieden. Das Bau- und Verkehrsdepartement prüft nun, wie sich der Entscheid auf weitere Anlässe auswirken wird.
Die mit der Veranstaltung verbundenen Lärmemissionen würden für eine wesentliche Auswirkung auf Raum und Umwelt und damit für eine Publikationspflicht des Bewilligungsgesuches sprechen, heisst es im am 19. April veröffentlichten Urteil des Appellationsgerichtes.
Somit kann gegen die Tanzparade, die alternierend mit dem «Jungle Street Groove» alle zwei Jahre im Spätsommer entlang des Kleinbasler Rheinufers stattfindet, künftig Einsprache erhoben werden.
Der Verein Rheinpromenade Kleinbasel hatte den Entscheid des Bau- und Verkehrsdepartements vom November 2019, den Rekurs für eine Veröffentlichung des Bewilligungsgesuches abzulehnen, weitergezogen.
Im Basler Bau- und Verkehrsdepartements hat man den Entscheid des Gerichtes zur Kenntnis genommen. Ob man Beschwerde dagegen beim Bundesgericht einreichen werde, sei derzeit unklar, sagte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Ebenfalls unklar ist, wie sich der Entscheid auf Veranstaltungen wie beispielsweise die Basel Tattoo Parade auswirken wird. Auch für solche Anlässe hat die Basler Allmendverwaltung bisher keine Bewilligungsgesuche öffentlich ausgelegt. «Wir werden prüfen, wie wir dies künftig handhaben werden, sagte der Departementssprecher.
Veranstalter hält am Anlass fest
Ein Sprecher des Vereins Rheinpromenade Kleinbasel betont, dass man nicht grundsätzlich gegen das «Beat on the Street» oder ähnliche Veranstaltungen sei. Messungen der letzten Jahre hätten aber in diesem Fall gezeigt, dass die bewilligten Dezibelgrenzwerte um mehr als das Doppelte überschritten worden seien. Aber niemand habe etwas dagegen unternehmen können, da man nichts von der Veranstaltung gewusst habe.
Um künftige Einsprachen zu vermeiden, will der Verein das Gespräch mit den Veranstaltern von «Beat on the Street» suchen. Dies, um sich im Vorfeld über «gegenseitig akzeptable Lärmwerte und Auflagen zum Schutz der Anwohnenden» zu einigen, sagte der Vereinssprecher.
Ein Mitglied des Vereins von «Beat on the Street» betonte hingegen, dass man immer das Gespräch mit den Anwohnerschaft gesucht habe. «Es geht ihnen nur darum, Einsprache gegen den Anlass zu erheben.» Man nehme den «schwierigen» Entscheid des Gerichtes zur Kenntnis und halte dennoch am Anlass fest.
Die nächste Ausgabe von «Beat on the Street» soll am 14. August stattfinden. Der Anlass werde wegen der andauernden Corona-Pandemie aber voraussichtlich nicht in gewohnter Form über die Bühne gehen, sagte der Organisator.