Kantonsrat SO Einspruch gegen neue Plakatiervorschriften abgewiesen

roch, sda

6.9.2023 - 09:51

Wahlplakate an einer Strasse in der Gemeinde Buchegg, mit Kandidierenden für den Kantonsrat. Für die Wahlen in den National- und Ständerat vom 22. Oktober gelten nun angepasste Regeln. (Archivbild)
Wahlplakate an einer Strasse in der Gemeinde Buchegg, mit Kandidierenden für den Kantonsrat. Für die Wahlen in den National- und Ständerat vom 22. Oktober gelten nun angepasste Regeln. (Archivbild)
Keystone

Die Solothurner Parteien können die Werbeplakate für die nationalen Parlamentswahlen am 22. Oktober gemäss den Regeln einer neuen Verordnung aufstellen. Der Kantonsrat hat einen Einspruch aus Kreisen der SVP gegen die Verordnung mit 74 Nein zu 20 Ja deutlich abgewiesen.

Die SVP-Kantonsrätinnen und Kantonsräte hatten folgende Formulierung bemängelt: «Nicht erlaubt ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten sowie Abstimmungs- und Wahlwerbungen auf oder an öffentlichen Sachen im Verwaltungsvermögen». Dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sei nicht bekannt, was unter «Verwaltungsvermögen» zu verstehen sei.

SVP-Fraktionssprecher Beat Künzli sprach am Mittwoch von einer «ungenügenden Arbeit» von Regierungsrat und Staatskanzlei. Es sei «schon fast skandalös», dass solche Änderungen so kurz vor den nationalen Wahlen vorgenommen würden. «Dieses Schlamassel hätte vermieden werden können», sagte Künzli. Die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Parteien entgegneten, die SVP missbrauche das Thema für den Wahlkampf.

In seiner Antwort auf das Veto hatte der Regierungsrat geschrieben, dass der Begriff in der Verordnung noch mit Beispielen erläutert werde. Nicht mehr erlaubt sei es, Plakate an «Verwaltungsgebäuden, Werkhöfen, Schulhäusern, Haftanstalten sowie an allen dazugehörigen Bauten und Anlagen wie zum Beispiel Zäunen, Unterständen, Absperrungen, Schutzeinrichtungen oder Masten» anzubringen.

Bisherige Praxis festhalten

Statt wie geplant erst am 13. September hat der Kantonsrat – auf Antrag der Grünen – das SVP-Veto bereits am 6. September behandelt. Mit der Ablehnung ist jetzt klar, dass die neue Verordnung Gültigkeit hat. Damit dürfen Wahlplakate bereits ab Samstagmorgen, 9. September aufgehängt werden, nicht erst am Sonntag wie nach bisherigen Regeln. Zudem ist ein etwas grösseres Format erlaubt.

Der Regierungsrat hatte argumentiert, dass schon bisher an Schulen, Rathäusern oder Haftanstalten keine Abstimmungs- und Wahlwerbung aufgehängt worden sei. Die neue Regelung halte einfach diese Praxis genauer fest. Bei einer unzulässigen Plakatierung könnten die Gemeinde- oder Kantonsbehörden die Verantwortlichen «formlos auffordern, die Plakate innert angemessener Frist zu entfernen, respektive diese an einen anderen Standort umzuplatzieren».

roch, sda