Regierungsrat BL Entschädigung für Baselbieter Gastfamilien geplant

yedu, sda

3.5.2022 - 15:20

Bis Ende April wurden dem Kanton Basel-Landschaft vom Bund 1735 geflüchtete  Personen aus der Ukraine zugewiesen.
Bis Ende April wurden dem Kanton Basel-Landschaft vom Bund 1735 geflüchtete Personen aus der Ukraine zugewiesen.
Keystone

Neu sollen Baselbieter Gastfamilien von den Gemeinden für die Unterbringung von Personen aus der Ukraine pauschal entschädigt werden können. Eine solche Rechtsgrundlage fehlt derzeit. Die Baselbieter Regierung hat den Entwurf einer Teilrevision der kantonalen Asylverordnung in die Anhörung geschickt, wie sie am Dienstag mitteilte.

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Die Entschädigung beträgt pro Monat für eine Person 220 Franken. Werden zwei oder drei Personen aufgenommen, kommen jeweils 150 Franken hinzu. Ab der Aufnahme von vier Personen sind 670 Franken vorgesehen.

Für die Entschädigung darf kein verwandtschaftliches Verhältnis vorliegen, wie es weiter im Communiqué heisst. Zudem müssen die Schutzbedürftigen mindestens 14 Tage bei der Gastfamilie leben. Die Gemeinde sind verantwortlich für die Prüfung der Bedingungen.

Mit der Teilrevision will die Baselbieter Regierung gleichzeitig die Höhe des Grundbedarfs für in Privatunterkunft lebende Personen aus dem Asylbereich neu regeln. Für unterstützungsbedürftige Personen in einer Gastfamilie soll neu der gleich hohe Grundbedarf gelten wie in einer Wohngemeinschaft mit Sozialhilfebeziehenden. Konkret wird der Grundbedarf pro zu unterstützende Familie oder Gruppe um 10 Prozent reduziert.

Dies führt gemäss der Regierung dazu, dass der Grundbedarf für Personen, die in einer grossen Gastfamilien leben, höher ausfallen wird als bisher. Bei dieser Neuregelung spiele die Grösse des Haushalts der Privatunterbringenden für die Berechnung des Unterstützungsansatzes keine Rolle mehr, sondern nur noch die Grösse der Unterstützungseinheit, heisst es weiter.

Über 1700 Ukraine-Flüchtlinge im Baselbiet

Bis Ende April hat der Bund dem Kanton Baselland insgesamt 1735 Flüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen. Davon haben rund 80 Prozent eine private Unterkunft.

Für jede zugewiesene Person mit Schutzstatus S vergütet der Kanton den Gemeinden pauschal 37.50 Franken pro Tag respektive 1125 Franken pro Monat.

Die Anhörungs-Konferenz findet am 24. Mai in Liestal statt. Die Änderungen der kantonalen Asylverordnung sollen rückwirkend per 1. März in Kraft treten.

Mit der Teilrevision erfüllt die Regierung einen SVP-Vorstoss aus dem Landrat.