Ob die Angestellten des Kantons Basel-Landschaft künftig individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen erhalten, ist im Landrat umstritten. Das Parlament ist am Donnerstag auf die entsprechende Vorlage eingetreten, hat aber einen definitiven Entscheid aus Zeitgründen vertagt.
Gegen die Vorlage sprachen sich SP, Grüne/EVP und GLP/G-U aus. Die Vorlage sei "personalfeindlich" und nicht ausgreift, sagte eine SP-Sprecherin. Die Änderung habe Auswirkungen auf die Motivation der Angestellten und auf die Teamarbeit. Ob sich die Leistung steigere, sei unklar.
Eine Mehrheit der Grünen/EVP befürchtet einen "tief greifenden" Schaden, wenn das neue MAG schon jetzt lohnrelevant werde. Fraglich sei zudem, ob sich der grosse Aufwand rechne, wenn es um "nur" 1 Prozent der Gesamtlohnsumme gehe. Für die GLP/G-U wäre eine Optimierung des heutigen Systems sinnvoller gewesen.
Die übrigen Fraktionen stellten sich dagegen hinter die geplanten Änderungen. Mit Zielvereinbarungen, die an Geld gebunden sind, könnten Verbesserungen erzielt werden, sagte eine FDP-Sprecherin.
Es sei richtig, dass eine speziell gute Leistung entsprechend honoriert werde, eine schlechte Leistung dagegen nicht, sagte ein CVP/BDP-Sprecher. Systeme mit flexiblen Lohnanstiegen seien effizienter, hiess es seitens SVP. Den SP-Antrag auf Nichteintreten lehnte der Landrat mit 50 gegen 29 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Neues Lohnsystem
Den Entscheid über die Teilrevision des Personaldekrets hat das Parlament in der Folge jedoch aus Zeitmangel vertagt. Schon während der Eintretensdebatte waren mehrere Änderungsanträge angekündigt worden.
Mit der Teilrevision soll der bisherige Erfahrungsstufen-Anstieg abgelöst werden. Neu soll eine Systematik von "stufenlosen Lohnbändern" eingesetzt werden.
Die jährliche individuelle Lohnentwicklung soll damit durch die "Lage im Lohnband" bestimmt und direkt mit der Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft werden. Ein überarbeitetes Mitarbeitendengespräch (MAG) wird in der Kantonsverwaltung bereits seit vergangenem Sommer eingesetzt. Ab 2020 soll dieses lohnrelevant werden.
Beibehalten werden sollen die Spannweiten der aktuellen Lohnklassen sowie die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen. Für individuelle Lohnentwicklungen sollen finanzielle Mittel im gleichen Umfang zur Verfügung stehen wie bisher: Das sind rund 1 Prozent der Gesamtlohnsumme, was derzeit rund sechs Millionen Franken entspricht.
Bei Lehrpersonen umstritten
Umstritten ist die Umsetzung bei Lehrerinnen und Lehrern. Eine Arbeitsgruppe arbeitet an Lösungsvorschlägen für eine Überarbeitung der MAG für die Lehrpersonen. Knackpunkt ist die Beurteilung der Leistung. Eine jährliche Beurteilung wäre gemäss den Verantwortlichen der Bildungsdirektion nur mit einem kostenintensiven Ausbau der Schulleitungen möglich.
Sie zweifle daher, dass eine analoge Umsetzung wie in der Verwaltung auch für Lehrpersonen möglich ist, hatte Bildungsdirektorin Monica Gschwind vergangene Woche vor den Medien gesagt. Sie wolle nur ein taugliches Instrument umsetzen. Starke Kritik hatten Schulleitungen und Lehrpersonen geäussert.
Ein Spezialprojekt läuft beim Personalamt zudem zum Gericht, wie der Sprecher der Personalkommission im Landrat sagte. Dort ist noch unklar, wer die Leistung der Erstinstanz-Präsidien beurteilen soll.
Das aktuelle Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft war in den Grundzügen in den 1970er-Jahren eingeführt worden. 2001 hatte man es im Rahmen einer Teilrevision des Personaldekrets modernisiert.
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