Bundesgericht Erpressungsfall erneut ans Schaffhauser Obergericht zurückgewiesen

SDA

18.12.2019 - 12:00

Das Schaffhauser Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts ein drittes Mal mit einem Erpressungsfall unter serbischen Landsleuten befassen. Die Ergebnisse der zweiten Berufungsverhandlung hat das Obergericht isoliert betrachtet und ist damit nicht korrekt vorgegangen.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum zweiten Mal eine Beschwerde des Hauptangeklagten gutgeheissen. Dem Serben wird vorgeworfen, drei Männer beauftragt zu haben, beim Geschädigten Geld einzutreiben. Sie sollen dies Anfang November 2011 getan haben, indem sie den mutmasslichen Schuldner massiv bedrohten und schlugen.

Das Obergericht verurteilte den Serben im Dezember 2014 wegen versuchter Erpressung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Ein Jahr davon sollte er absitzen. Zudem sollte der Verurteilte dem Geschädigten eine Schadenersatz- und Genugtuungszahlung von rund 11'000 Franken leisten.

Dieses Urteil hob das Bundesgericht im April 2017 auf. Der Angeklagte hatte nur im Rahmen des Schlusswortes die Möglichkeit erhalten, sich an der Berufungsverhandlung zu äussern.

Im zweiten Berufungsprozess wurden sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte nochmals befragt. Dabei ergaben sich beispielsweise Widersprüche in den Aussagen des Geschädigten und seiner Familienangehörigen. Für das Schaffhauser Obergericht änderte dies nichts an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Auch sollen die Widersprüche gemäss Obergericht nicht das Kerngeschehen betreffen, wie aus dem Urteil des Bundesgericht hervorgeht.

Die Lausanner Richter stützen diese Sicht nicht. Sie erachten die Widersprüche als wesentlich. Diese seien in der Gesamtschau der Beweise zu würdigen, was nicht geschehen sei. Auch hinsichtlich der Schadenersatzzahlung von 11'000 Franken muss das Obergericht nochmals über die Bücher. (Urteil 6B_777/2018 vom 02.12.2019)

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