Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Grossbrand in der Firma Galvaplast AG in Pratteln BL vom Juni 2019 einen ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und einer Busse von 2'000 Franken verurteilt.
Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten in der Höhe von 19'000 Franken zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am Mittwoch mitteilte. Beim Brand war ein Sachschaden von 8,5 Millionen Franken entstanden.
Die aufwendige Strafuntersuchung habe ergeben, dass der Verurteilte bei Kontrollgängen «pflichtwidrig unvorsichtig» übersehen habe, dass das Ablassventil eines Kunststoffbeckens nicht ordnungsgemäss geschlossen gewesen sei, sodass sich das Becken hätte entleeren können.
Nachdem der Mann in der Folge die Heizelemente des Beckens im Leitsystem aktiviert hatte, erhitzten sich diese wegen der nicht mehr vorhandenen Flüssigkeit gemäss Mitteilung derart stark, dass der Kunststoff des Beckens zu schmelzen begann.
Kurz vor 20:30 Uhr habe sich der geschmolzene Kunststoff schliesslich zum offenen Brand entwickelt und sei auf das gesamte Gebäude übergegriffen, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Der Brand war am 30. Juni 2019 bei der Firma Galvaplast am Kunimattweg ausgebrochen. Das Feuer hatte die Struktur des Gebäudes teils so stark beschädigt, dass es einsturzgefährdet war. Ein Feuerwehrmann musste wegen Verdachts auf Rauchgasvergiftung vorübergehend ins Spital gebracht werden. Im Einsatz waren rund 180 Personen von Feuerwehren, Polizei, Sanität und Krisenstab gestanden.
Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig.
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