StrafprozessFall einer mehrfachen Vergewaltigung vor dem Basler Strafgericht
dosp, sda
30.8.2023 - 04:31
Das Basler Strafgericht behandelt am (heutigen) Mittwoch den Fall einer mehrfachen Vergewaltigung in der Toilettenanlage des Basler Bahnhofs SBB. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich auf brutale Weise an einer stark alkoholisierten Frau wiederholt sexuell vergangen zu haben.
Keystone-SDA, dosp, sda
30.08.2023, 04:31
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Beim Angeklagten handelt es sich um einen 35-jährigen Asylbewerber aus Ostafrika. Er war Ende Dezember 2022 in die Schweiz eingereist, wo er um Asyl ersuchte. Bereits Anfang Februar 2023 wurde er gemäss Anklageschrift wegen Diebstahls und sexueller Belästigung verurteilt, was unter anderem eine Ausgrenzung vom Gebiet des Kantons Basel-Stadt zur Folge hatte.
An diese Verfügung hielt sich der Angeklagte nicht. Am Nachmittag des 15. Februars habe er sich im Bahnhof SBB an eine stark alkoholisierte Frau herangemacht. Er habe die mehr oder weniger wehrunfähige Frau in die Toilettenanlage geschleppt und sie dort wiederholt gegen ihren Willen anal und vaginal penetriert, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Die Anklageschrift vermerkt darüber hinaus, dass sich zwischenzeitlich ein Mitarbeiter der Hauswartung eingeschaltet habe. Dieser habe sich vom mutmasslichen Täter sagen lassen, dass alles in Ordnung sei und sich vom Tatort entfernt. Daraufhin habe der mutmassliche Täter die nach einem Gerangel mit ihm regungslos am Boden liegende Frau erneut in die Toilette geschleppt und sie dort wiederum vergewaltigt.
Nach erneuter Belästigung festgenommen
Der Beschuldigte wurde sechs Tage nach dieser Tat von der Polizei in Allschwil festgenommen. Er hatte um Mitternacht eine Passantin sexuell belästigt. Er habe auch nicht von ihr abgelassen, als Passanten die Polizei alarmierten, die ihn schliesslich festnehmen konnte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Vergewaltigung in mehrfacher Begehung, sexuelle Nötigung, eventualiter Schändung in mehrfacher Begehung, einfache Nötigung, sexuelle Belästigung und Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung vor. Die beiden Opfer beteiligen sich als Privatklägerinnen am Prozess. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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