Coronavirus – Aargau Finanzhilfe für Aargauer Kitas: Es geht um 14 Millionen Franken

SDA

2.7.2020 - 11:57

Die vom Bund beschlossene Ausfallentschädigung für privat betriebene Kitas wegen der Coronapandemie führt im Kanton Aargau zu Kosten von rund 8 Millionen Franken. (Themenbild)
Die vom Bund beschlossene Ausfallentschädigung für privat betriebene Kitas wegen der Coronapandemie führt im Kanton Aargau zu Kosten von rund 8 Millionen Franken. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die im Kanton Aargau privat betriebenen Kinderkrippen haben wegen der Coronakrise zwischen März und Juni Einnahmenausfälle von 6 bis 14,5 Millionen Franken erlitten. Für die Entschädigung der Ausfälle beantragt der Regierungsrat einen Kredit von 8,3 Millionen Franken.

Die Kostenschätzung basiert auf einer Umfrage bei 156 Gemeinden und 106 Institutionen, wie der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Botschaft an den Grossen Rat schreibt.

Eine genauere Schätzung der Höhe der Ausfallentschädigung sei aufgrund einer fehlenden Vollerhebung vor der Pandemie und während des gesamten Zeitraums zwischen dem 17. März und 17. Juni nicht möglich. Somit falle die Schätzung der Kosten grob aus. Es müsse von verschiedenen Szenarien ausgegangen werden.

Gemäss einer Verordnung des Bundesrats erhalten private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Der Kanton übernimmt zwei Drittel und der Bund einen Drittel der Kosten.

Unter dem Strich schätzt der Regierungsrat die Kosten für den Kanton auf 3 bis 8,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Nachtragskredit von 8,3 Millionen Franken. Er erachtet es nach eigenen Angaben als gerechtfertigt, auf eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden zu verzichten.

Warten auf die Finanzhilfe

Bei der Ausfallentschädigung kam es im Aargau bereits zu einem politischen Manöver. Der Regierungsrat wollte die für die Ausfallentschädigungen notwendigen finanziellen Budgetmittel vorzeitig freigeben.

Das lehnte die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) ab. Nun muss das Parlament nach den Sommerferien den Kredit bewilligen. Das Geld an die Institutionen kann danach überwiesen werden. Auch die Eltern, welche die Betreuungskosten bezahlten, aber die Kinder nicht hinschickten, müssen warten.

Die KAPF bemängelte auch, dass eine Betreuungseinrichtung aufgrund der Kurzarbeitsentschädigung finanzielle Vorteile haben könnte, da die volle Entschädigung der Kinderbetreuung fliesse, jedoch nur 80 Prozent des Lohnes bei den Kosten anfielen. Die Kommission will «ungerechtfertigte Gewinne» verhindern.

Regierungsrat widerspricht Kommission

Der Regierungsrat hält in der Botschaft fest, selbst wenn eine Institution die Kurzarbeitsentschädigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe vorschiesse und damit vordergründig betrachtet Lohnkosten einspare, sei «zumindest zu bezweifeln, ob am Ende tatsächlich eine Überentschädigung vorliegt».

Denn die Institutionen hätten entsprechend der Empfehlung des Departements Gesundheit und Soziales ihren Betrieb in der Regel nicht eingeschränkt. Die Aufrechterhaltung des Betriebs habe folglich auch für diejenigen Institutionen, die für einen Teil ihres Personals Kurzarbeitsentschädigung beantragt hätten, zahlreiche pandemiebedingte Mehraufwendungen mit sich gebracht.

«Mit Blick auf sämtliche den Institutionen pandemiebedingt entstandenen Mehrkosten kann also davon ausgegangen werden, dass eine Überentschädigung im Regelfall nicht vorliegen sollte», schreibt der Regierungsrat. Er weist darauf hin, dass der Bund bei der Ausarbeitung der Verordnung nicht vom Kostenprinzip ausgegangen sei.

Die Verordnung sehe vielmehr als Unterstützungsmassnahme die Entschädigung ausgefallener beziehungsweise entgangener Elternbeiträge vor. Die Kostensituation der einzelnen Institutionen spiele dabei grundsätzlich keine Rolle.

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