Klimaschutz Flugreisen werden für Basler Kantonsangestellte limitiert

SDA

20.8.2019 - 15:16

Basler Kantonsangestellte dürfen für Dienstreisen das Flugzeug nur noch benutzen, wenn die Fahrt mit dem Zug länger als sechs Stunden dauert. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Basler Kantonsangestellte dürfen für Dienstreisen das Flugzeug nur noch benutzen, wenn die Fahrt mit dem Zug länger als sechs Stunden dauert. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt, die geschäftlich unterwegs sind, sollen künftig zum Schutz des Klimas vermehrt den Zug statt das Flugzeug nehmen. Geflogen werden soll nur noch, wenn die Dienstreise mehr als sechs Stunden dauert.

Für Geschäftsreisen bis zu sechs Stunden soll in der Regel die Bahn genutzt werden, teilte die Regierung am Dienstag in ihrer Reaktion auf eine SP-Motion aus dem Grossen Rat zurück. Im Vorstoss war für Flugreisen von Kantonsangestellten eine Distanz von mindestens 1000 Kilometern gefordert worden.

Sie stehe dem Anliegen der Motion wohlwollend gegenüber, will sich den Vorstoss jedoch in der weniger verbindlichen Form eines Anzugs überweisen lassen, hält die Regierung fest. Die modifizierte Form der Einschränkung für Flugreisen will sie auf Verordnungsstufe regeln. Die gleiche Regelung soll auch bei den staatseigenen Betrieben zur Anwendung kommen.

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