Die Logistikfirma Swissterminal hat vor Bundesgericht einen weiteren Etappensieg im Zusammenhang mit dem Projekt Gateway Basel Nord erzielt. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss nun entscheiden, ob die Schweizerischen Rheinhäfen eine Ausschreibung im Zusammenhang mit diesem Projekt hätten machen müssen.
Als Vorinstanz war das Kantonsgericht Basel-Landschaft auf eine Rechtsverweigerungsbeschwerde von Swissterminal nicht eingetreten. Grund dafür war die Weigerung der öffentlichen Anstalt Schweizerische Rheinhäfen, eine anfechtbare Verfügung zum Verzicht auf die Ausschreibung zu erlassen.
Das Kantonsgericht entschied, dass Swissterminal kein schutzwürdiges Interesse hinsichtlich des Projekts Gateway Basel Nord habe und deshalb auch keine Beschwerde machen könne.
Dies sieht das Bundesgericht anders, wie aus einem Urteil vom 21. Januar hervorgeht, das Swissterminal am Montag publik gemacht hat. Die Schweizerischen Rheinhäfen müssen nun mittels einer Verfügung darüber befinden, ob eine Ausschreibungspflicht besteht oder nicht. Diese ist dann wiederum anfechtbar.
Swissterminal betreibt im Hafen Kleinhüningen BS einen Container-Umschlagterminal. Sie ist eine direkte Konkurrentin der künftigen Betreiberin und Eigentümerin des Umschlagterminals Gateway Basel Nord. Weil der Baurechtsvertrag für den Hafen in Kleinhüningen 2029 ausläuft, hat Swissterminal ein konkretes Interesse am geplanten Grossprojekt.
Swissterminal erzielte im Oktober 2019 auch vor Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg. Das Unternehmen hatte gefordert, dass sie in Bezug auf das Gesuch um Investitionsbeiträge für den Bau von Gateway Basel Nord als Partei zugelassen wird. Das Bundesamt für Verkehr hatte das Begehren abgewiesen – zu Unrecht. (Urteil 2C_651/2019 und 2C_700/2019 vom 21.01.2020)
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