Der Solothurner Kantonsrat hat das Gebäudeversicherungsgesetz noch vor der bevorstehenden Totalrevision einem Lifting unterzogen. Die diversen kleinen Änderungen wurden am Mittwoch vom Parlament mit 97 zu 0 Stimmen genehmigt.
Das solothurnische Gebäudeversicherungsgesetz stammt aus dem Jahre 1972. Eine Totalrevision steht unmittelbar bevor.
Ein zweistufiges Vorgehen sei sinnvoll, sagte Kommissionssprecher Daniel Urech (Grüne). Damit könnten die notwendigsten Sachen jetzt geregelt und die Totalrevision später in aller Ruhe vorgenommen werden.
Sämtliche Fraktionen waren mit den zur Diskussion stehenden Gesetzesänderungen einverstanden. Die Sprecherinnen und Sprecher nutzten aber die Debatte, um erste Forderungen in Hinblick auf die Totalrevision einzubringen.
Die im Hinblick auf die Totalrevision geäusserten Anliegen würden von der regierungsrätlichen Arbeitsgruppe ernst genommen, sagte Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne). Die Arbeitsgruppe soll schon nächste Woche ihre Arbeit aufnehmen.
Mit der Minirevision werden in erster Linie um Anpassungen vorgenommen, die für einen effizienten, kundenfreundlichen Betrieb der Solothurnischen Gebäudeversicherung sorgen sollen. Zudem soll ein sachgerechter Rückgriff auf haftpflichtige Schadenverursacher erreicht werden.
Bei der Bauzeitversicherung wird die Versicherungsdeckung für bewilligte Bauvorhaben künftig nicht mehr von der Anmeldung zur Versicherung abhängen, sondern automatisch mit Baubeginn einsetzen.
Mit der Teilrevision verbunden sind auch Beseitigungen von Rechtsunsicherheiten und Widersprüchen mit anderen Erlassen. Überholte Bestimmungen wie diejenige über die Gebäudenummerierung werden aufgehoben.
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