Einbürgerungen Gebührenerlass für Basler Sozialhilfebeziehende bei Einbürgerung

yedu, sda

12.1.2021 - 16:01

Sozialhilfebeziehende können auf Antrag von der Bezahlung der Einbürgerungsgebühren befreit werden.
Sozialhilfebeziehende können auf Antrag von der Bezahlung der Einbürgerungsgebühren befreit werden.
Keystone

Basler Sozialhilfebeziehende, die sich einbürgern lassen möchten, können neu einen Erlass der kantonalen Gebühren beantragen. Die Basler Regierung hat die Bürgerrechtsverordnung rückwirkend per 1. Januar 2021 teilrevidiert und die Gebühren entsprechend angepasst.

Demnach können Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger auf Antrag vollständig von den Einbürgerungsgebühren befreit werden, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen kann die Gebühr auf Antrag zudem zur Hälfte erlassen werden.

Menschen, die unverschuldet Sozialhilfe beziehen, soll der Zugang zur Einbürgerung nicht durch die Gebührenlast verwehrt werden, begründet die Regierung ihre Gebührenanpassung in der Mitteilung.

Die Möglichkeit für einen kantonalen Gebührenerlass gilt sowohl für Ausländerinnen und Ausländer als auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das kantonale und kommunale Bürgerrecht erwerben wollen.

Zudem hat die Basler Regierung entschieden, die von der Bürgergemeinde der Stadt Basel lancierte Aktion «ybaslere» zu unterstützen. Mit der Aktion können Schweizerinnen und Schweizer im Alter zwischen 19 und 25 Jahren das Basler Bürgerrecht vorübergehend mit einer reduzierten kantonalen Einbürgerungsgebühr von 150 statt 300 Franken beantragen. Die kommunalen Gebühren betragen 100 statt 200 Franken. Die Aktion gilt bis Ende Dezember 2022.

Zurück zur Startseite