Stimmrechtsbeschwerde Gemeindepräsidentenwahl von Schönenbuch BL muss wiederholt werden

SDA

9.7.2020 - 15:53

Die Baselbieter Regierung hat die Wahl des Gemeindepräsidiums von Schönenbuch aufgehoben (Symbolbild)
Die Baselbieter Regierung hat die Wahl des Gemeindepräsidiums von Schönenbuch aufgehoben (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

In der Baselbieter Gemeinde Schönenbuch muss die Gemeindepräsidentenwahl vom 28. Juni wiederholt worden. Grund ist eine Stimmrechtsbeschwerde, welche die Baselbieter Regierung am Donnerstag gutgeheissen hat.

Die Beschwerde war bereits vor der Wahl am 22. Juni bei der Landeskanzlei eingereicht worden. Moniert wurde darin, dass eine Schönenbucher Behörde für einen der beiden Kandidaten per E-Mail eine Wahlempfehlung an mindestens 63 Haushalte abgegeben hatte, wie die Regierung mitteilte.

Am 28. Juni machte Kampfkandidat André Knubel das Rennen mit 197 Stimmen. Der bisherige Amtsinhaber Jürg Dietele musste sich mit 162 Stimmen zufrieden geben und wurde damit als Gemeindepräsident abgewählt.

Aufgrund des knappen Wahlausgangs mit einem Unterschied von lediglich 35 Stimmen geht die Baselbieter Regierung gemäss der Mitteilung davon aus, dass die Möglichkeit besteht, dass es durch die Wahlempfehlung zu einer wesentlichen Beeinflussung des Wahlergebnisses gekommen ist. Die Wahl wurde deshalb nun aufgehoben.

Der Gemeinderat von Schönenbuch muss einen neuen Wahltermin ansetzen, bei dem die freie Meinungsäusserung gewährleistet ist. Deshalb muss die Gemeinde auch mit Hinweis auf die unzulässige behördliche Einflussnahme im ersten Wahlgang den beiden Kandidaten die Möglichkeit geben, sich im gemeindeeigenen Publikationsorgan im gleichen Umfang äussern zu können.

Mit der Stimmrechtsbeschwerde hatte sich die Regierung schon vor dem Wahltermin befasst. Eine Absage oder Verschiebung der Wahl hielt sie jedoch gemäss der Mitteilung damals für unverhältnismässig. Denn erst aufgrund des Endergebnisses habe die Wesentlichkeit der behördlichen Einflussnahme festgestellt werden können.

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