Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die Totalrevision des Justizvollzugsgesetzes im zweiten Anlauf genehmigt. Ein Antrag der SP, wonach Jugendliche generell nicht in Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft genommen werden dürfen, wurde mit knappen Mehr abgelehnt.
Die Behandlung der Totalrevision des Gesetzes über den Justizvollzug hatte in der ersten Lesung Mitte Oktober zu einer Konfusion geführt. Mit einem Zufallsmehr von 46 zu 45 Stimmen war ein Änderungsantrag der SP angenommen worden, wonach Jugendliche grundsätzlich von der Ausschaffungshaft verschont werden sollten. In der Folge verhinderte der Ratspräsident Heiner Vischer (LDP) mit Stichentscheid aber die damit zwingend gewordene Streichung der Haftanordnungsbestimmungen.
Die Folge wäre ein Gesetz mit widersprüchlichen Bestimmungen gewesen. Dem Rat blieb also nichts anderes übrig, als eine zweite Lesung anzusetzen.
Diese ging nun rasch über die Bühne, obwohl die Fronten unverändert geblieben waren. Die Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission und Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr plädierten erneut dafür, der Totalrevision ohne Änderung zuzustimmen. Dürr betonte, dass Jugendliche nur in «seltenen Extremfällen» in Ausschaffungshaft genommen würden. In den vergangenen drei Jahren sei dies nur zweimal der Fall gewesen.
Die SP blieb mit Unterstützung des Grünen Bündnisses bei ihrem Streichungsantrag. Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft für Jugendliche, die nicht von Erwachsenen getrennt untergebracht werden könnten, widersprächen der Kinderrechtskonvention, sagte die SP-Sprecherin.
Bei der Detailberatung unterlag die Ratslinke in der zweiten Lesung aber. Der Streichungsantrag der SP wurde mit 50 zu 47 Stimmen abgelehnt. Schliesslich wurde das im Grundsatz unbestrittene neue Justizvollzugsgesetz einstimmig bei lediglich einer Enthaltung angenommen.
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