Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Basler Grossen Rats befürwortet die Verankerung der Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei Projektentwicklungen des Kantons auf Gesetzesstufe. In Ergänzung zum Vorschlag der Regierung beantragt sie verschiedene Klarstellungen auf der rechtlichen Prozessebene.
13.04.2023, 10:54
SDA
Die neue Verankerung der Partizipation bei Arealentwicklungen auf Gesetzesstufe statt wie bis heute nur auf Verordnungsebene soll in erster Linie der Präzisierung dienen, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. In der Vergangenheit sei es bei der betroffenen Quartierbevölkerung oftmals zu Missverständnissen über das Ausmass der Mitwirkung gekommen.
Das neue Gesetz sieht gemäss Kommissionsbericht verschiedene Neuerungen und Präzisierungen vor. So sollen die Begriffe, die Prozesse und schliesslich auch die Zuständigkeiten klarer definiert werden. So werde neu zwischen dem Recht auf Anhörung und auf eine weiterführende Partizipation unterschieden.
Bei Letzterem könne die Quartierbevölkerung Anliegen einbringen. Gemäss Gesetzesentwurf der Regierung läge die Durchführung einer weiterführenden Partizipation im Ermessen der jeweils zuständigen Behörden. Die Kommission beantragt nun eine Bestimmung, dass dieses Instrument immer zur Anwendung kommen solle, wenn «ausreichender Handlungsspielraum» gegeben sei.
Des Weiteren beantragt die Kommission, dass die Entscheide der Behörden zur Durchführung eines Partizipationsprozesses in jedem Fall als anfechtbare Verfügung zu qualifizieren seien.
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