Banken Grossratskommission will Aargauer Kantonalbank in AG umwandeln

SDA

8.1.2020 - 09:41

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben des Aargauer Grossen Rates will die Aargauer Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft umwandeln und die Staatsgarantie aufheben. Die Regierung hingegen beharrt auf dem Status quo.

Die Diskussion ausgelöst haben zwei im Kantonsparlament überwiesene Vorstösse. Die Regierung hat auftragsgemäss eine Botschaft ausgearbeitet, jedoch aufgezeigt, dass der Status quo die sinnvollste Variante sei.

Die Kommission ist gemäss eigenen Angaben vom Mittwoch aber anderer Ansicht. Eine Kommissionsmehrheit machte geltend, dass die implizite Staatsgarantie nur eine behauptete Garantie sei. Nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft und der Aufhebung der expliziten Staatsgarantie verbleibe dem Kanton im Falle einer Krise ein grösserer Handlungsspielraum.

Dieser erlaube es zu entscheiden, was respektive welche Teile der Bank gerettet werden sollen. Die Befürworter einer Umwandlung in der Kommission stellten in Abrede, wonach die Privatisierung der erste Schritt zu einer schrittweisen Veräusserung der Kantonalbank sei.

Gefordert wurde die Ausarbeitung einer Teilrevision des AKB-Gesetzes, verbunden mit einer Auslegeordnung über alle möglichen Varianten, deren Folgen und Auswirkungen und das weitere Vorgehen. Eine knappe Mehrheit folgte diesem Antrag aus der Kommission, der im März dieses Jahres im Aargauer Grossen Rat behandelt wird.

Die Regierung hatte argumentiert, dass der Kanton als alleiniger Eigentümer der Kantonalbank auch im Falle eines Rechtskleidwechsels in eine Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Abschaffung der Staatsgarantie haftet. Deshalb könne man den Status quo genauso gut beibehalten.

Gemäss der jetzigen Rechtsform erhält der Kanton eine jährliche Abgeltung für die Staatsgarantie in der Höhe von 12 Millionen Franken. Nach der Abschaffung der Staatsgarantie würde dies hinfällig, führt die Regierung aus.

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