Im Kanton Aargau haben Firmen ab einem Umsatzausfall von 25 Prozent wegen der Corona-Pandemie einen Zugang zu Unterstützungsmassnahmen. Damit ist der Aargau grosszügiger als der Bund, der einen Umsatzausfall von 40 Prozent als Grenze festlegte.
Zudem erhalten behördlich geschlossene Betriebe im Aargau nicht rückzahlbare Beiträge an ihre nicht abgedeckten Fixkosten. Diese Massnahme hilft auch den besonders stark betroffenen Gastronomiebetrieben, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat ausführt.
Bisher wurden im Aargau den betroffenen Unternehmen nicht rückzahlbare Beiträge von über 28 Millionen Franken ausbezahlt sowie Kreditausfallgarantien im Gesamtumfang von gegen 9 Millionen Franken geleistet.
Im Kantonsvergleich gehöre der Aargau bezüglich Umsetzungstempo zu den schnellsten und bezüglich Zugang zu den Grosszügigen, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats. Mit dem ursprünglichen Fokus auf Liquiditätshilfe gehöre er bisher finanziell zu den Zurückhaltenden.
Mit dem nun beabsichtigen Ausbau der Fixkostenbeiträge soll dies korrigiert werden. Unverändert bleibe die Strategie, auf Speziallösungen für einzelne Branchen oder Kostenarten wie in anderen Kantonen zu verzichten.