Regierungsrat BS Hälfte der Basler Tramhaltestellen bis 2023 behindertengerecht

SDA

22.9.2020 - 16:55

Die Basler Regierung sieht sich bei der Umsetzung der ÖV-Richtlinien des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Kurs. (Symbolbild)
Die Basler Regierung sieht sich bei der Umsetzung der ÖV-Richtlinien des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Kurs. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Bis 2023 werden knapp die Hälfte der Basler Tram- und Kombihaltestellen und etwas mehr als ein Drittel der Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut sein. Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes das Jahr 2023 als Frist vorgibt, sieht sich die Basler Regierung bei der Umsetzung auf Kurs.

Ende 2019 waren 22 Prozent der Tram- und Kombihaltestellen sowie 8 Prozent der Bushaltestellen auf Kantonsgebiet hindernisfrei umgebaut, hält der am Dienstag veröffentlichte Statusbericht der Regierung fest. Mit Hilfe von Klapprampen seien 82 Prozent der Tram- und 93 Prozent der Bushaltestellen behindertengerecht nutzbar gewesen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz hält fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Das Gesetz lasse technische Hilfsmittel wie die Klapprampe als vorübergehende Ersatzlösung zu. Diese Hilfsmittel werden höhere Haltekanten längerfristig aber nicht ersetzen können.

Weil der Umbau der Haltestellen in Basel nach Möglichkeit im Rahmen von übergeordneten Erhaltungs- oder Umgestaltungsarbeiten erfolgen soll, verzögert sich die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Regierung rechnet in ihrem Statusbericht damit, dass die Gesetzesvorgaben bis 2028 nahezu vollständig umgesetzt sein dürften. Dabei würden Haltestellen in der Umgebung von Spitälern und weiteren Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgezogen realisiert, heisst es.

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