Umwelt Hallwilersee-Abfluss für Freizeitboote ganzjährig gesperrt

roch, sda

20.6.2023 - 14:15

Der Aabach zwischen Hallwilersee und Schloss Hallwyl darf künftig nur noch in Ausnahmefällen mit Booten befahren werden. (Archivbild)
Der Aabach zwischen Hallwilersee und Schloss Hallwyl darf künftig nur noch in Ausnahmefällen mit Booten befahren werden. (Archivbild)
Keystone

Der Aabach zwischen dem Aargauer Hallwilersee und Schloss Hallwyl ist neu das ganze Jahr für Boote und andere Schwimmkörper gesperrt. Mit der Teilrevision der kantonalen Schifffahrtsverordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt, bleibt das Schwimmen in diesem Abschnitt jedoch erlaubt.

Keystone-SDA, roch, sda

Schon seit drei Jahren war der Aabach, in dem das Wasser des Hallwilersee abfliesst, jeweils von 1. April bis 30. Juni für Boote und Freizeitsportler mit Kanus, Standup-Up-Paddles (SUP) oder anderen Schwimmhilfen gesperrt, wie die die Staatskanzlei am Dienstag in einer Mitteilung schrieb.

Dies bringe zwar eine Entlastung während der Brutzeit der Wildvögel. Im Sommer habe jedoch «ein regelrechter Ansturm» auf diesen Fluss-Abschnitt stattgefunden.

Die hohe Zahl von Erholungssuchenden bringe viel Unruhe. Fauna und Flora des im Schutzgebiet des Hallwilersees gelegenen Aabachs würden «erheblich belastet, gestört und teilweise sogar geschädigt». Dies hätten auch der Verein «Hallwilersee für Mensch und Natur», die Hallwilersee-Ranger und kantonale Fachstellen festgestellt.

Auf Wunsch der Gemeinden

Der Regierungsrat sei nun den Wünschen der Gemeinderäte von Boniswil und Seengen nachgekommen, die eine ganzjährige Sperrung beantragt hätten. Die angepasste kantonale Schifffahrtsverordnung tritt per 1. Juli 2023 in Kraft. «Wir werden die Signalisation anpassen und vermehrt Kontrollen machen», sagte Susette Burger, Leiterin Gewässernutzung beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF.

Das Schwimmen ohne Hilfsmittel – und mit der nötigen Rücksicht auf die Natur – ist gemäss Staatskanzlei weiterhin ganzjährig erlaubt. Ausnahmen für Bootsfahrten aus Forschungszwecken und für die Fischerei seien in der Schifffahrtsverordnung festgelegt. Ebenso sei die Zufahrt von einem bestehenden Bootshaus am Aabach zum See weiterhin zugelassen.