Grosser Rat BS Häuserzeile im Basler St. Johann-Quartier soll geschützt werden

SDA

13.11.2019 - 13:53

Eine historische Häuserzeile an der Elsässerstrasse im Basler St. Johann-Quartier soll vor dem Abbruch bewahrt werden. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch stillschweigend zwei Petitionen an die Regierung überwiesen, die eine Unterschutzstellung verlangen.

Das Schicksal der Häuserzeile an der Elsässerstrasse 128 bis 132 entwickelt sich mehr und mehr zum Politikum. Bereits seit Monaten wehren sich Quartierverein, Nachbarn und Wohnraum-Aktivisten gegen Pläne einer Immobilienfirma, die Häuser aus der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Jetzt wird sich auch der Regierungsrat mit dem Thema beschäftigen müssen.

Der Grosse Rat hat zwei Petitionen, welche die Unterschutzstellung der Häuserzeile verlangen, stillschweigend an die Regierung überwiesen. Die Präsidentin der Petitionskommission hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, den sie zugleich als Anregung an die Regierung verstanden haben wollte, dem Anliegen der Petenten zu entsprechen.

Der Regierungsrat wird sich eh mit der Angelegenheit befassen müssen. Denn in der Zwischenzeit sind auch die kantonale Denkmalpflege und der Denkmalrat aktiv geworden. Beide erachten die Häuserzeile, die neben den abbruchgefährdeten Bauten noch zwei weitere Liegenschaften einbezieht, als durchaus schützenswert.

Wie die Kommissionspräsident ausführte, habe die Denkmalpflege versucht, mit der Hausbesitzerin Verhandlungen aufzunehmen und eine provisorische Unterschutzstellung für ein Jahr beantragt. Denkbar wäre ein Kaufangebot durch den Kanton. Die Hausbesitzerin habe sich aber bis Fertigstellung des Kommissionsberichts nicht auf Verhandlungen eingelassen.

Der Vorsteher des Basler Bau- und Verkehrsdepartements, Hans-Peter Wessels, hat dem Antrag der Denkmalpflege auf eine provisorische Unterschutzstellung in der Zwischenzeit entsprochen. Bleibt es beim verhandlungslosen Zustand, muss der Regierungsrat einen grundsätzlichen Entscheid fällen, ob er die Häuserzeile definitiv unter Schutz stellen will oder nicht.

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