SteuernHöhere Abzüge im Aargau: Bürgerliche sind dafür, Linke sind dagegen
SDA
31.7.2020 - 14:16
Im Kanton Aargau ist die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung des Steuer-Pauschalabzugs von Krankenkassenprämien umstritten. Bürgerliche Parteien wollen mehr Abzüge, die linken Parteien fordern einen Verzicht wegen des erwarteten Steuerausfalls von 88 Millionen Franken.
Auf Druck des Parlaments schlug der Regierungsrat im April vor, die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen zu erhöhen. Konkret soll der Prämien-Pauschalabzug für Alleinstehende um 1000 auf 3000 Franken und für verheiratete oder alleinerziehende Personen um 2000 auf 6000 Franken erhöht werden.
Damit wäre die Regelung des Kantons Aargau kongruent zur Regelung bei der direkten Bundessteuer. Die geltenden Pauschalen wurden im Aargau seit dem Jahr 2001 nicht mehr der Kostenentwicklung angepasst.
Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden
Die vorgeschlagene Erhöhung des Pauschalabzugs würde für den Kanton bei der Einführung im Jahr 2022 zu Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken und für die Gemeinden zu Mindereinnahmen von 42 Millionen Franken führen.
Die drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP machen sich für die höheren Abzüge stark. Dies geht aus den Stellungnahmen zur Anhörung der Revision des Steuergesetzes hervor. Die Frist für die Anhörung lief am Freitag ab.
Die SVP fordert zusätzlich einen pauschalen Kinderabzug – und will höhere sowie automatisch an die Teuerung angepassten Pauschalabzüge bei den Prämien. Anderseits sollen Personen, die eine Prämienverbilligung erhalten, nur die halbe Pauschale bei den Steuern abziehen können.
Weniger Steuern für Unternehmen
Die FDP will, dass mit der Revision auch die Gewinnsteueransätze für Unternehmen auf das Niveau vergleichbarer Kantone senken. Eine umfassende Revision des Steuergesetzes sei finanzierbar. Die gleiche Forderung bringen auch das Aargauische Gewerbeverband sowie die Aargauische Industrie- und Handelskammer auf die politische Bühne.
Die CVP stellt sich klar hinter ihren Finanzdirektor Markus Dieth. Die Prämienverbilligungen sollen gemäss CVP nicht an den Pauschalabzug angerechnet werden.
Auch die EVP stützt die Revision. Sie weist jedoch darauf hin, dass mit der Anpassung des Pauschalabzugs niemanden wirklich geholfen werde. Wenn Personen mit geringem Einkommen bei den Steuern mehr abziehen können, so falle ihre Steuerrechnung nur gering tiefer aus.
SP spricht von «Umverteilung»
SP, Grüne und GLP lehnen höhere Abzüge pauschal ab. Die Abzüge seien ungerecht, weil nicht alle gleich davon profitierten. Die SP spricht von einer «Umverteilung von unten nach oben».
Die Abzüge rissen ein grosses Loch in die Kassen von Kanton und Gemeinden. Dies sei «fahrlässig und sinnlos». Die gesamte Bevölkerung müsse letztlich die Rechnung wieder mit Sparpaketen und mit einem Leistungsabbau bezahlen. Der Regierungsrat müsse – vor einem Entscheid des Parlaments über die Steuergesetzrevision – eine finanzielle Lagebeurteilung vornehmen.
Auch die Grünen halten den Zeitpunkt für höhere Abzüge für «absolut verfehlt». Der Kanton und die Gemeinden könnten die finanziellen Einbussen nicht verkraften. Die Grünliberalen lehnen die höheren Abzüge ab, weil es sich um eine «versteckte Steuerreduktion» handle. Vor allem gutverdienende Personen würden profitieren. Das seien Personen, die sich auch die Krankenkassenprämien gut leisten könnten.
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