ParlamentIn Aargauer Kommunalparlamenten sollen auch Stellvertreter mitreden
SDA
22.5.2020 - 11:54
In den zehn Aargauer Kommunalparlamenten und im Kantonsparlament soll eine Regelung für Stellvertretungen von länger abwesenden Volksvertretern oder von Volksvertreterinnen im Mutterschaftsurlaub eingeführt werden. Der Regierungsrat arbeitet an einer entsprechenden Gesetzesrevision.
Im kantonalen Recht solle eine Norm geschaffen werden, die es den Gemeinden erlaube, für ihren Einwohnerrat eine Stellvertretungslösung vorzusehen, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen von FDP, CVP, SP, Grünen und GLP fest.
Den Gemeinden solle es jedoch freigestellt bleiben, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Der Regierungsrat erklärt sich bereit, die Motion zu den Kommunalparlamenten entgegenzunehmen. Zehn Gemeinden haben im Aargau einen Einwohnerrat: Aarau, Baden, Brugg, Buchs, Lenzburg, Obersiggenthal, Wettingen, Windisch, Wohlen und Zofingen.
Falls sich die Gemeinde für die Einführung einer Stellvertretungsregelung entscheidet, soll sich diese gemäss Regierungsrat grundsätzlich an die für den Grossen Rat vorgesehene Regelung anlehnen. Damit lasse sich vermeiden, dass in den einzelnen Gemeinden verschiedene Regelungen gelten würden, was zu Rechtsunsicherheiten führen könne.
Der Grosse Rat hatte im vergangenen Juni eine Motion für eine Stellvertreterregelung im Kantonsparlament stillschweigend überwiesen. Damit wurde der Regierungsrat verpflichtet, innert Jahresfrist eine Anhörungsvorlage zu unterbreiten.
Reaktion auf flexible Lebensformen
Die Motionäre begründen die Forderung nach einer Stellvertreterregelung in den Einwohnerräten damit, dass die Miliztauglichkeit von kommunalen Ämtern immer mehr unter Druck komme. Das Bedürfnis nach einer Stellvertretungsmöglichkeit sei daher gross.
Als Folge von flexibleren Arbeits- und Lebensformen werde es zunehmend schwieriger, ausreichend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für die Einwohnerräte zu finden. Studienaufenthalte, Auslandsreisen, längere geschäftliche Abwesenheiten stünden einem entsprechenden Engagement oft im Weg oder zwingten wertvolle Ratsmitglieder faktisch zu einem Rückzug aus der kommunalen Politik.
Absenzen an Ratssitzungen störten jedoch das politische Gleichgewicht im Rat. Der Einwohnerrat dürfe gemäss Gemeindegesetz maximal 80 Mitglieder umfassen, die Einwohnerräte hätten jedoch allesamt maximal 50 Mitglieder.
Das Fehlen eines einzelnen Mitgliedes falle also verhältnismässig stärker ins Gewicht als das Fehlen einzelner Mitglieder im Grossen Rat. Das Kantonsparlament zählt 140 Mitglieder.
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