JustizvollzugJustizvollzugsanstalt Lenzburg verkauft weiter Messer an Gefangene
SDA
18.9.2020 - 11:59
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg verkauft den meisten ihrer Gefangenen weiterhin Rüstmesser. Es bestehe kein Anlass dazu, diese Praxis zu ändern, schrieb der Aargauer Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation aus den Reihen der SVP.
Diese bezog sich auf einen Vorfall vom September 2018 in der JVA Lenzburg: Damals habe ein gefangener Eritreer einen Landsmann niedergestochen, und zwar mit einem Messer, das legal im Kiosk der JVA gekauft worden sei. Im Gefängnis sitze der Täter ebenfalls wegen einer Messerattacke.
Weitere Vorfälle, bei denen ein Gefangener mit am Kiosk gekauften Gegenständen andere oder sich selbst verletzt habe, seien nicht bekannt, schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort, die er am Freitag veröffentlichte. Gefangenen, die bei ihrer Tat ein Messer eingesetzt hätten, den Erwerb eines Rüstmessers zu verbieten, wäre deshalb unverhältnismässig.
«Umgang mit Risikogegenständen lernen»
Eine entsprechende Ungleichbehandlung könnte darüber hinaus zu Unzufriedenheit und Aggression führen. Ausserdem gehöre es zu dem auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug, den korrekten Umgang mit möglichen Risikogegenständen zu lernen.
In allen geschlossen Strafanstalten der Schweiz werde Metallbesteck abgegeben. Würden Rüstmesser für bestimmte Gefangene verboten, würde zudem die Gefahr eines illegalen Handels mit solchen Messern geschaffen, argumentierte der Regierungsrat weiter.
Keinen Zugang zum Kiosk und zu den Rüstmessern haben in der JVA Lenzburg die Gefangenen der Sicherheitsabteilungen, in Untersuchungshaft und im Kurzvollzug.
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