Einbürgerung Kanton Aargau: Ab Juli gelten höhere Hürden für Einbürgerung

SDA

8.5.2020 - 09:46

Im Kanton Aargau gelten vom Juli an höhere Hürden für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Wer den roten Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Ausländer müssen zudem vor dem Einreichen des Gesuchs einen staatsbürgerlichen Test bestehen.

Der Regierungsrat hat das im Februar vom Volk deutlich gutgeheissene Einbürgerungsgesetz auf den 1. Juli in Kraft gesetzt, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.

Künftig werden Ausländer nicht eingebürgert, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung Sozialhilfe erhalten haben. Auch während des Verfahrens darf keine Sozialhilfe bezogen werden.

Wer alles zurückbezahlt hat, muss nicht so lange warten. Für Härtefälle gibt es eine Ausnahmeregelung. Der Bund schreibt seit 2018 eine Wartefrist von drei Jahren vor. Der Aargau führte diese Frist bereits 2012 ein.

Für Härtefälle besteht gestützt auf das Bundesrecht eine Ausnahmeregel. So können eine Behinderung, eine schwere oder langandauernde Krankheit oder andere gewichtige persönliche Umstände dazu führen, dass kein Ausschluss vom Einbürgerungsverfahren stattfindet. Dabei darf die Sozialhilfeabhängigkeit nicht durch persönliches Verhalten herbeigeführt worden sein.

Eine Wartefrist von zehn Jahren kennt schon der Kanton Bern. Im Kanton Graubünden muss die in den vorausgegangen zehn Jahren bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt sein. In den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Kantone Zürich und Luzern übernahmen die Bundesvorgabe von drei Jahren.

Zuerst Test, dann Gesuch

Das neue Einbürgerungsgesetz bringt eine weitere Verschärfung. Ausländer müssen vor dem Einreichen des Gesuchs einen staatsbürgerlichen Test bestehen. Es geht um Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz.

Bei der vom Kanton zur Verfügung gestellten Prüfung müssen am Computer 45 aus rund 330 Fragen beantwortet werden. Nur wer mindestens bei drei Vierteln der Fragen richtig liegt, kann das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die Gemeinde hat weiterhin die Möglichkeit, die Grundkenntnisse bei einem Einbürgerungsgespräch zu überprüfen.

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