Flüchtlinge Kanton Aargau beendet widerrechtliche Praxis bei Flüchtlingen

SDA

1.10.2020 - 10:59

Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Asylunterkünften erhalten mehr Geld. (Archivbild)
Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge in Asylunterkünften erhalten mehr Geld. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Aargauer Sozialdienst bezahlt ab sofort allen anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen, die in Asylunterkünften leben, die normalen Ansätze der Sozialhilfe. Bisher wurden diese Flüchtlinge nach Asylansätzen unterstützt, was Bundesrecht widersprach.

Ab Donnerstag richte der Kantonale Sozialdienst anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen in Asylunterkünften des Kantons und der Gemeinden den sogenannten Grundbedarf für den Lebensunterhalt aus, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit. Dabei beachte man die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).

Damit werden diese Flüchtlinge bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Die bisherige Praxis mit Sozialhilfe nach Asylansätzen habe neben dem Bundesrecht auch der Flüchtlingskonvention widersprochen, schrieb das DGS weiter.

Da in den Asylunterkünften gewisse Leistungen von den Betreibern erbracht würden, reduziere sich für die betroffenen Personen der effektiv ausbezahlte Beitrag, und zwar auf 73,5 Prozent des Grundbedarfs. Als Beispiele für diese Leistungen zählte das DGS Energiekosten oder Ausgaben für die allgemeine Haushaltsführung und die persönliche Pflege auf.

Rund 200 betroffene Personen

Betroffen von der Neuerung seien rund 200 Personen. Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer würden weiterhin nach den Asylansätzen unterstützt.

Ob auch rückwirkend Geld an die betroffenen Menschen ausbezahlt werde, habe der Regierungsrat noch nicht entschieden. Diese Frage werde geklärt, wenn er eine entsprechende Interpellation im Grossen Rat beantworte.

Diese war von der SP-Fraktion Mitte September eingereicht worden. In der Interpellation wurde kritisiert, die bisherige Aargauer Praxis verstosse gegen Bundesrecht, denn nicht die Wohnsituation, sondern der Aufenthaltsstatus einer Person entscheide darüber, wie viel Sozialhilfe jemand erhalte.

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